Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden im Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Kaiserjägerstraße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 59133 70
E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at