Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.

Zuständige Behörden im Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Kontakt

Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Kaiserjägerstraße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 59133 70
E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at



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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .