Polizeigeschichte

Die Geschichte der Sicherheitsdirektionen

Im Juni 1933 wurde in jedem Bundesland eine Sicherheitsdirektion eingerichtet. Mit der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung gingen die Sicherheitsdirektionen mit 1. September 2012 in den neuen Landespolizeidirektionen auf.

Die instabile innenpolitische Lage in den 1930er-Jahren führte dazu, dass die Bundesregierung die Sicherheitsstruktur neu organisierte. Mit Erlass des Bundeskanzleramtes vom 23. September 1930 entstand im Bundeskanzleramt die "Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit" als oberste Sicherheitsbehörde.

Knapp drei Jahre später wurde unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß mit Verordnung vom 13. Juni 1933 (BGBl. 226/1933) in jedem Bundesland eine Sicherheitsdirektion eingerichtet. Die Sicherheitsdirektionen waren dem Bundeskanzleramt direkt unterstellt und nahmen nach Artikel 102, Abs. 2 der Bundesverfassung von 1929 wesentliche Sicherheitsaufgaben wahr, für die zuvor die Landeshauptleute zuständig waren.

Zuständigkeiten

Die neuen Sicherheitsdirektionen waren zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei. Dazu kamen Passangelegenheiten und das Meldewesen, Waffen-, Munitions- und Sprengwesen, das Schießwesen, Presseangelegenheiten, Vereins- und Versammlungsangelegenheiten sowie die Fremdenpolizei. Ende 1934 kamen Aufgaben hinzu: Die Sicherheitsdirektionen waren nun auch zuständig für die Abschiebung, Abschaffung und Durchlieferung von Personen.

Die Einsetzung der Sicherheitsdirektoren war vorübergehend und erfolgte durch den für die Angelegenheiten des Sicherheitswesens zuständigen Bundesminister mit Kundmachung des Bundeskanzleramtes. Die Landeshauptleute wurden dazu nicht befragt. Mit Jahresbeginn 1934 besetzte Bundeskanzler Dollfuß die Leitungsfunktionen der Sicherheitsdirektionen neu – einige Sicherheitsdirektoren wurden wiederbestellt. Sicherheitsdirektoren ab 1. Jänner 1934 waren Gendarmerie-Oberstleutnant Ladislaus Kuczynski (Burgenland), Oberst Eduard Burger (Kärnten), Alfred Gautsch (Niederösterreich), Hans Hammerstein-Equord (Oberösterreich), Rudolf Scholz (Salzburg), Landesgendarmeriekommandant Franz Zelburg (Steiermark), Anton Mörl (Tirol) und Gendarmerie-Oberstleutnant Ludwig Bechinie (Vorarlberg).

Nach der Okkupation Österreichs im März 1938 wurden die Sicherheitsdirektionen abgeschafft. Einige Sicherheitsdirektoren wurden verhaftet und in NS-Konzentrationslager gebracht.

Neustart 1945

Nach dem Ende der NS-Diktatur wurden die Sicherheitsdirektionen wiedererrichtet (Behördenüberleitungsgesetz 1945); 1946 folgte eine Verordnung des Bundesministers für Inneres.

Nach dem Inkrafttreten des Sicherheitspolizeigesetzes 1991 bildeten § 4 SPG und der mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 3. Oktober 1991, BGBl. Nr. 565/1991, geschaffene Artikel 78b des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitsdirektionen. Bei der Bestellung eines Sicherheitsdirektors hatte der Bundesminister für Inneres mit dem Landeshauptmann das Einvernehmen herzustellen. Der Bundesminister für Inneres musste dem Landeshauptmann auch jede staatspolitisch wichtige Weisung mitteilen, die er dem Sicherheitsdirektor erteilte; ebenso jede für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im gesamten Land maßgebliche Weisung.

Die Sicherheitsdirektion in jedem Bundesland war Sicherheitsbehörde zweiter Instanz mit Sitz in der Landeshauptstadt. Es gab zuletzt drei Abteilungen:

  • Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung (Abt. 1),
  • Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Abt. 2) und
  • Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Abt. 3).

Dem Sicherheitsdirektor war für die Sicherheitsverwaltung das Landespolizeikommando unmittelbar unterstellt. In Wien war die Bundespolizeidirektion gleichzeitig Sicherheitsdirektion; der Polizeipräsident gleichzeitig Sicherheitsdirektor.

Behördenreform

Mit dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungsgesetz 2012 wurden die Sicherheitsdirektionen mit den Bundespolizeidirektionen und den Landespolizeikommanden mit 1. September 2012 zu Landespolizeidirektionen zusammengeführt. Damit ging die knapp 90-jährige Geschichte der Sicherheitsdirektionen in Österreich zu Ende.

Text: © Werner Sabitzer



Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .