Lenkberechtigung/Führerschein

Delikte, die zu einer Vormerkung führen

  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis 0,79 Promille
  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz der Klasse C mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis 0,49 Promille
  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz der Klasse D mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis 0,49 Promille
  • Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers, die/der einen Schutzweg vorschriftsmäßig benützt
  • Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren, wenn die Übertretung mit technischen Hilfsmittel festgestellt wurde und der zeitliche Sicherheitsabstand 0,2 und mehr, aber weniger als 0,4 Sekunden betragen hat
  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden
  • Nichtbeachtung des Rotlichtes, wenn dadurch Lenker von Fahrzeugen, die "Grünlicht“ haben, zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden
  • Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, wenn dadurch Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes behindert werden
  • Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen; wenn jedoch damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes verbunden ist, dann auch das Befahren der Rettungsgasse mit einspurigen Kraftfahrzeugen
  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
  • Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte, Schranken unbefugt zu betätigen, geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben
  • Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Lenken eines Kfz, dessen nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung

Achtung:
Der Lenker ist über die Eintragung und den sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen im erstinstanzlichen Strafbescheid zu informieren.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .