Lenkberechtigung/Führerschein

Mopedausweis für einspurige Fahrzeuge

Seit 1. September 2009 benötigte jeder, der nicht im Besitz einer Lenkberechtigung war, zum Lenken eines Mopeds einen Mopedausweis. Mit 19. Jänner 2013 gilt innerhalb Österreichs jeder Mopedausweis als Lenkberechtigung der Klasse AM eingeschränkt auf Motorfahrräder.

Achtung:
Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgesprochenen, noch aufrechten Mopedfahrverbote sind bis zu ihrem Ablauf als Entzug der Lenkberechtigung anzusehen.

Hinweis:

Wird die Berechtigung für Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge angestrebt, muss mit beiden in Betracht kommenden Fahrzeugen die praktische Ausbildung am Übungsplatz absolviert werden. Wird die Lenkberechtigung der Klasse AM nur für eine der beiden Kategorien erworben, ist dies im Führerschein durch einen entsprechenden Zahlencode vermerkt.
Code 117: nur für einspurige und dreirädrige Mopeds mit max. 50 cm3 Hubraum und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .