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Zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen wird mit dieser Verordnung verboten, die genannte Örtlichkeit mit Waffen gem. § 1 WaffG oder Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Näheres siehe Verordnung.
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Innenminister Gerhard Karner besuchte am 12. April 2024 mehrere Dienststellen in der Steiermark und verschaffte sich dabei einen Überblick über die Praxistauglichkeit des neuen technischen Equipments zur Erkennung von illegal einreisenden Migranten.
20.4.
24.4.
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Der tunesische Innenminister Kamel Fekih war am 15. und 16. April 2024 bei Innenminister Gerhard Karner für Arbeitsgespräche in Österreich. Im Zentrum der Gespräche standen Migration, Schleppereibekämpfung, Grenzschutz und Sicherheit.
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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .