Registrierungsstellen für die neue E-Card

Bis 31. Dezember 2023 werden von der Sozialversicherung alle alten E-Cards gegen neue mit Foto ausgetauscht.

Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die weiterhin eine E-Card ohne Foto erhalten. Personen, die über 70 Jahre alt sind bzw. jene, die in Pflegestufe 4 oder höher eingestuft sind, brauchen ebenfalls kein Foto für die E-Card zur Verfügung zu stellen.

Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Personen nichts tun. Die neue E-Card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023.
Ca. 80% aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue E-Card mit Foto.

Personen ab 14 Jahren, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto bei einer Registrierstelle vorlegen.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Kontrolle des Ablaufdatums auf der blauen Rückseite Ihrer E-Card.
  2. Liegt dieses Ablaufdatum vor dem 01. Jänner 2020, wird die nächste E-Card noch ohne Foto zugesandt und es ist nichts Weiteres zu tun.
  3. Liegt das Ablaufdatum nach dem 01. Jänner 2020 bringen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden oder kurz vor Ablauf ein aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht, zu einer Registrierungsstelle. Das Foto muss persönlich abgegeben werden und dabei die E-Card sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Achtung

Die Registrierung erfolgt nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten und ausschließlich nach vorheriger telefonischer, schriftlicher oder online erfolgter Terminvereinbarung!

Online – Terminvereinbarung:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/Terminvereinbarung

Weiterführende Informationen zur E-Card-Fotoerfassung sind auf der Internetseite des BMI und auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung unter www.chipkarte.at/foto zu finden.

Registrierungsstellen in Salzburg:

Landespolizeidirektion

Landespolizeidirektion Salzburg
Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12
Telefon: +43 59133 50 0

Bezirkspolizeikommando St. Johann im Pongau
Gasteinergasse 29 (ÖGK)
5500 Bischofshofen
Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Telefon: +43 59133 5140 0

Polizeiinspektion Bad Hofgastein
Gerichtsstraße 4
5630 Bad Hofgastein
Öffnungszeiten: Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefon: +43 59133 5142 126

Bezirkspolizeikommando Hallein
Dr.-Adolf-Schärf-Platz 1
5400 Hallein
Öffnungszeiten: Mittwoch von 8:30 bis 12:30 Uhr
Telefon: +43 59133 55 7001

Bezirkspolizeikommando Tamsweg
Gartengasse 5
5580 Tamsweg
Öffnungszeiten: Dienstag von 9:30 bis 12 Uhr
Telefon: +43 59133 55 5160

Bezirkspolizeikommando Zell am See
Brucker Bundesstraße 3
5700 Zell am See
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr
Telefon: +43 59133 55 7001

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

BFA Regionalstelle
Münchner Bundesstraße 202
5020 Salzburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefon: +43 59133 55 7001

BFA (Außenstelle)
Münchner Bundesstraße 144
5020 Salzburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefon: +43 59133 55 7501


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .