SALZBURG

Registrierungsstellen für die neue E-Card

Bis 31.12.2023 werden von der Sozialversicherung alle alten E-Cards gegen neue mit Foto ausgetauscht.

Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die weiterhin eine E-Card ohne Foto erhalten. Personen, die über 70 Jahre alt sind bzw. jene, die in Pflegestufe 4 oder höher eingestuft sind, brauchen ebenfalls kein Foto für die E-Card zur Verfügung zu stellen.

Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Personen nichts tun. Die neue E-Card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023.
Ca. 80% aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue E-Card mit Foto.

PPersonen ab 14 Jahren, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto bei einer Registrierstelle vorlegen.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Kontrolle des Ablaufdatums auf der blauen Rückseite Ihrer E-Card.
  2. Liegt dieses Ablaufdatum vor dem 01.01.2020, wird die nächste E-Card noch ohne Foto zugesandt und es ist nichts Weiteres zu tun.
  3. Liegt das Ablaufdatum nach dem 01.01.2020 bringen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden oder kurz vor Ablauf ein aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht, zu einer Registrierungsstelle. Das Foto muss persönlich abgegeben werden und dabei die E-Card sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Achtung

Die Registrierung erfolgt nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten und ausschließlich nach vorheriger telefonischer, schriftlicher oder online erfolgter Terminvereinbarung!

Online – Terminvereinbarung:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/Terminvereinbarung

Weiterführende Informationen zur E-Card-Fotoerfassung sind auf der Internetseite des BMI und auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung unter www.chipkarte.at/foto zu finden.

Registrierungsstellen in Salzburg:

Landespolizeidirektion

Landespolizeidirektion Salzburg
5020 Salzburg, Alpenstraße 90
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 08:00 – 12:00 Uhr
Telefon: +43 59 133 50-0

 

Bezirkspolizeikommando St. Johann im Pongau
5500 Bischofshofen, Gasteinergasse 29 (ÖGK)
Öffnungszeiten: Di und Mi: 08.00 -12.30 Uhr, Fr: 08:00 – 12:15 Uhr
Telefon: +43 59 133 5140 - 0

 

Polizeiinspektion Bad Hofgastein
5630 Bad Hofgastein, Gerichtsstraße 4
Öffnungszeiten: Fr von 08:00 – 12.00 Uhr
Telefon: +43 59 133 5142-126

 

Bezirkspolizeikommando Hallein
5400 Hallein, Dr.-Adolf-Schärf-Platz 1
Öffnungszeiten: Mi von 08:30 – 12.30 Uhr
Telefon: +43 59 133 55-7001

 

Bezirkspolizeikommando Tamsweg
5580 Tamsweg, Gartengasse 5
Öffnungszeiten: Di: 09:30 – 12.00 Uhr
Telefon: +43 59 133 55-5160

 

Bezirkspolizeikommando Zell am See
5700 Zell am See, Brucker Bundesstraße 3
Öffnungszeiten: Mo und Do von 09:00 – 13.00 Uhr
Telefon: +43 59 133 55-7001

 

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

BFA Regionalstelle
5020 Salzburg, Münchner Bundesstraße 202
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 059 133 55 – 7001

 

BFA (Außenstelle)
5020 Salzburg, Münchner Bundesstraße 144
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 059 133 55 – 7501

 


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