Gefahren am See

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Stand-Up-Paddel und Co: Gefahrensituationen am Badesee nehmen drastisch zu.

In den vergangenen Tagen und Wochen registrierten die Schifffahrtsbehörden und die Polizei eine erhebliche Zunahme an Zwischenfällen und Unfällen auf Badeseen, die auf Unkenntnis oder Ignorieren wichtiger Verkehrsregeln am Wasser zurückzuführen sind.

Auf den österreichischen Badeseen ist es diesen Sommer oft zu gefährlichen und vermeidbaren Zwischen- oder Unfällen gekommen. Dies berichten Schiffsführer und Kapitäne von sämtlichen Seen mit Bootsverkehr in Österreich. Die Vorfälle sind darauf zurückzuführen, dass sehr viele Gäste eine wichtige Regel missachten: Der See ist kein (verkehrs-)rechtsfreier Raum.

Viele Besucher wissen wenig über die Regeln am See, vor allem was den Bootsverkehr betrifft. Die Folge sind Eigen- und Fremdgefährdungen und erhebliche Beeinträchtigungen der Schifffahrt. Besonders im Fokus stehen hierbei das modern gewordene Stand-Up-Paddeln, aber auch Boote aller Art.

Gefahren am Wasser
Schiffsführer der Berufsschifffahrt sind immer um eine defensive Fahrweise bemüht, benötigen aber einen entsprechenden Manövrierraum, um anderen Seenutzern auszuweichen. Wenn dieser Raum nicht gewährt wird, kann das Schiff nicht ausweichen, was zu schlimmsten Unfällen führen kann.
Jedes Not-Manöver eines Schiffes – etwa, weil ein Tretboot oder Paddel unerwartet den Weg kreuzt – birgt etliche Gefahrenmomente: Während eines Schiff-Manövers entsteht mitunter ein gefährlicher Sog. Da ein Not-Stopp-Manöver auch für die Gäste an Bord eines Schiffes Auswirkungen hat, ist es möglich, dass Passagiere über Bord und im Sog untergehen.

Wie richtig verhalten?
Um brenzlige Situationen im Wasser zu vermeiden muss ein verständnisvolles Miteinander von allen Seenbenützern gelebt werden. Auch eine zumindest rudimentäre Kenntnis der allgemeinen Verkehrsregeln am Wasser sind notwendig, wenn man ein Boot oder ein Stand-Up-Paddel bedient – analog den Verkehrsregeln auf der Straße.
Besondere Vorsicht ist außerdem an den Anlegestellen geboten: Im Umkreis von 50 Metern ist das Baden und Angeln verboten. Das Hineinspringen an der Schiffsanlagestelle ist Selbstgefährdung. Während des An- und Ablegemanövers entsteht eine erhöhte Soggefahr. Wird kein entsprechender Abstand gehalten, kann es auch zu Verletzungen durch die Schiffsschrauben kommen. Das Zuschwimmen auf ein Schiff ist ebenfalls sehr gefährlich.
Hat ein Fahrgastschiff einen so genannten grünen Ball gesetzt (sichtbar am höchsten Punkt des Schiffes, kann auch ein Licht sein), so hat dieses Schiff Vorrang gegenüber allen anderen privaten Schiffen, Booten usw. Zu diesem Schiff muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.

(Sport-)Schwimmer sollten sich darüber hinaus sichtbar machen, um von Schifffahrern gut erkannt zu werden, zum Beispiel durch Verwendung von Badehauben oder Bojen. Segler müssen den Kurs der Linienschifffahrt beachten, da dieser nicht eingeschränkt werden darf. Damit einem sicheren Sommertag am See nichts im Wege steht, sollten Stand-Up-Paddler bedenken, dass sie in der Vorrangpyramide an unterster Stelle stehen und daher besonders achtsam sein.


Artikel Nr: 383141
vom Freitag,  12.August 2022,  12:58 Uhr.

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