Dämmerungseinbrüche nehmen Fahrt auf

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Mit dem frühen Einbruch der Dunkelheit kehren auch die allseits bekannten Dämmerungseinbrüche zurück. Wie Sie sich davor schützen können und auf was es zu achten gilt, erfahren Sie hier.

Durch das Aufzwängen von (Terrassen-)Türen, Kellerzugängen und gartenseitig gelegenen Fenstern dringen die Täter zumeist in die Wohnräumlichkeiten ein. Meist haben sie es auf schnell verwertbares Gut abgesehen. Daher ist es ratsam, Schmuck, Bargeld und wertvolle Gegenstände in einem Safe zu verwahren und keine höheren Bargeldbeträge zu Hause zu lagern.

Das Bundeskriminalamt hat die wichtigsten Tipps und Tricks für ein sicheres Zuhause zusammengefasst.

SOLIDE EIGENPRÄVENTION FÜR DAHEIM

Im Internet:
• Einbrecher durchkämmen das Internet und soziale Medien nach Informationen über mögliche Einbruchsobjekte.
• Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit. Dazu gehört auch das Verhalten in sozialen Medien (öffentlich einsehbare Urlaubsfotos, entsprechende textuelle Postings).
• Achten Sie auf die Privatsphäre-Einstellungen der Plattform – lassen Sie nur die bestätigten Abonnenten/Freunde/Follower, die Sie persönlich kennen, an solchen Inhalten teilhaben.

In der Wohnstätte:
• Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit: Leeren Sie Briefkästen und beseitigen Sie
• Werbematerial. Es soll kein unbewohnter Eindruck entstehen.
• Bitten Sie eine Vertrauensperson oder Nachbarn auch untertags nach dem Rechten zu sehen. Zusammenhalt ist wichtig.
• Alarmanlagen können als Ergänzung eine abschreckende Wirkung (kein Allheilmittel).
• Schließen Sie Fenster, Terrassen- und Balkontüren zur Gänze (nicht Kippen).
• Räumen Sie Werkzeuge, Leitern etc. weg, die für einen Einbruch genutzt werden könnten.
• Verwenden Sie bei Abwesenheit in den Nachmittags- und Abendstunden Zeitschaltuhren für die Beleuchtung und bringen Sie eine Außenbeleuchtung bzw. Bewegungsmelder an.
• Lassen Sie an Ihrer Wohnungstüre Zusatzschlösser einbauen und schließen Sie diese auch bei kurzer Abwesenheit ab.

Im Keller:
• Der Keller ist besonders gefährdet – lagern Sie hier keine wertvollen Dinge.
• Dazu gehören auch: Fahrräder, elektrische Werkzeuge, Instrumente und dgl.
• Sehen Sie regelmäßig im Keller und externen Abstellräumen nach dem Rechten.

Im Fahrradraum:
• Fahrräder sind begehrtes Diebesgut – wenn es einen gesonderten Fahrradraum gibt, sollte dieser auch besonders gesichert sein (Zutrittsmöglichkeiten, sichere Schlösser).
• Schauen Sie und Ihre Nachbarn auch hier regelmäßig nach – auch im Winter
• Erschaffen und erhalten Sie dafür eine gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit.
• Füllen Sie den Fahrradpass aus – so hat die Polizei für den Fall der Fälle wichtige Anhalts-punkte für eine effektive Sachenfahndung (v.a. wichtig: Rahmennummer).

Im Kraftfahrzeug:
• Credo: Das Auto ist kein Safe. Auch die Kfz-Einbruchszahlen steigen wieder.
• Im Kfz sollte man grundsätzlich keinerlei Wertsachen aufbewahren.
• Bewahren Sie sämtliche andere Dinge im Auto so auf, dass man sie von außen nicht sieht.

WORAUF ALS BÜRGER/IN ACHTEN?

Erste Kontaktstelle der Polizei ist der Notruf 133 – für tatsächliche Vorfälle ABER AUCH Wahrnehmungen:
• Personen in der Nachbarschaft/in der Siedlung, die umherstreifen, Autos mustern etc.
• Autos (auch Lieferwägen, Kastenwägen, kleine Lkw), die scheinbar ziellos umherfahren.
• Neue Einbruchsspuren an Türen und Fenstern (Kratzer, verbogene Leisten, zersplittertes Holz etc.) – auch in Gemeinschaftsbereichen.
• Geräusche, die auf einen Einbruch hinweisen könnten (z.B. Glas zerbricht)

WOHIN MAN SICH PERSÖNLICH WENDEN KANN

Die Kriminalprävention der Bundespolizei bietet individuelle und tiefergehende Beratungsgespräche an, wo auch konkrete Sicherheitslösungen für Ihre persönliche Wohnsituation besprochen werden:
• Die Kriminalprävention ist österreichweit unter der Telefonnummer 059 133 erreichbar.
• In jedem Bundesland gibt es darüber hinaus eigene Beratungsstellen.
• Kriminalpräventionsbeamte und Sicherheitsbeauftragte der Initiative GEMEINSAM.SICHER stehen für persönliche Gespräche auf jeder Polizeidienststelle zur Verfügung.


Artikel Nr: 387092
vom Mittwoch,  02.November 2022,  11:38 Uhr.

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