Gewalt in der Privatsphäre

Foto

© LPD

Oft passiert Gewalt dort, wo sich eigentlich der „sichere Hafen“ befinden sollte – in den eigenen vier Wänden.
In den meisten Fällen sind Frauen, Kinder und ältere Menschen Opfer von Gewalt in der Privatsphäre.

Die Formen von Gewalt sind oft nicht allein Schläge, Tritte oder andere Handgreiflichkeiten, sondern können auch auf subtilere Art wie psychischer Druck, Drohung oder Unterdrückung stattfinden. Gewalt in der Familie bzw. im eigenen Haushalt ist zumeist kein einzelnes, dramatisches Ereignis. Oft gibt es keinen konkreten Beginn. Es ist auch nicht immer gleich ein Schlag, ein Tritt, eine Drohung oder eine Beleidigung. Es kann sich schleichend entwickeln, steigert sich langsam. Gewalttätigkeiten haben oft eine langwierige Entstehungsgeschichte, einen Ursprung. Ein Mensch, der Gewalt ausübt – ein "Gefährder"– hat manchmal eine Gewaltkarriere hinter sich: Verhaltensweisen oder Muster, die er lange eingelernt hat oder die vorgelebt wurden, Vorfälle die er selbst erlebt hat.

Gewalt passiert nicht zufällig. Gewalt passiert auch meistens nicht einmalig.
Um Gewalt zu stoppen, braucht es in den meisten Fällen richtige, professionelle Hilfe von außen. Es erfordert oft Beratung und Betreuung durch Personen, die außerhalb der Familie und des Freundeskreises stehen, die das "große Ganze" überblicken können. Diese Hilfe können Beratungsstellen, Hilfseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Sozialarbeiter oder Psychologen sein. Es können auch virtuelle Foren oder Plattformen sein, die im ersten Schritt eine Online-Beratung anbieten.


Ich bin von Gewalt betroffen. Was soll ich tun?

Für Betroffene – "gefährdete Personen" – gibt es Hilfs- und Beratungseinrichtungen, bei denen man sich vorerst auch kostenlos und anonym beraten lassen kann.
In diesen Einrichtungen können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren, psychologische Hilfe für sich oder Ihre Kinder beanspruchen oder sich betreffend einer Anzeige bei der Polizei beraten lassen.
Opferschutzeinrichtungen unterstützen Sie durch kostenlose Prozessbegleiterinnen und Rechtsberatung auch hinsichtlich einer Anzeigenerstattung bei der Polizei bzw. begleiten Sie in weiterer Folge auch bei einem Gerichtsverfahren.

Nähere Infos zu diesen Einrichtungen und Beratungsstellen erhalten Sie unter anderem hier:
Infos https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/beratungseinrichtungen.html


Anzeige erstatten – Warum und wie?

Für weitere Maßnahmen durch die Polizei ist es wichtig, dass eine Anzeige erstattet wird. Die Polizei nimmt Ihre Aussage auf und beurteilt diese entsprechend der Gesetzeslage, insbesondere nach den Bestimmungen des österreichischen Strafrechts.
Handelt es sich bei den Vorfällen um Offizialdelikte, also um Delikte, bei denen die Polizei tätig werden muss, wird ein Bericht über den Vorfall an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt.
Die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren leitet, entscheidet dann, ob beim Gericht eine Anklage eingebracht wird.


Ich erstatte eine Anzeige. Wie läuft dies nun ab?

Wenn sich eine gefährdete Person dazu entschließt, Anzeige zu erstatten, sollte sie sich bestenfalls an die örtlich zuständige Polizeiinspektion, sonst an die nächstgelegene Polizeiinspektion wenden.
Zur Erstattung der Anzeige benötigt die Polizei ein Dokument von Ihnen, aus welchem Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort abzulesen sind und auf welchem ein Bild von Ihnen angebracht ist.
Noch vor der Vernehmung werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer informiert. Wichtig dabei ist es, wahrheitsgetreue Angaben zu machen, da Sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen könnten!
In der anschließenden Opfervernehmung sollten Sie alle Vorfälle und Erlebnisse beschreiben und Personen, die Zeugen von Geschehnissen waren, anführen. Zur Vernehmung dürfen Sie auf Ihren Wunsch hin auch eine Vertrauensperson hinzuziehen. Sie können bei der Polizei auch beantragen, dass Sie von einer Person des gleichen Geschlechts vernommen werden möchten.
Verletzungen, die Sie durch Gewalt erlitten haben, sollten Sie bestmöglich mit einem Foto dokumentieren. Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch! Krankenhäuser dokumentieren, wann und aus welchem Grund Sie sich in ärztliche Hilfe begeben haben.


Wichtig ist: Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt. Scheuen Sie sich deshalb nicht, andere um Hilfe zu bitten!


Artikel Nr: 339953
vom Sonntag,  08.März 2020,  08:00 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

APA-Interview mit Wahl-Leiter Wenda

Gregor Wenda, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, gab der APA Mitte April 2024 ein ausführliches Interview.

© BMI/Gerd Pachauer

Die Europawahl am 9. Juni 2024 bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich, wie Abteilungsleiter Gregor Wenda im APA-Interview erzählte. So kann man aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 die Wahlkarte gleich bei der Abholung am Gemeindeamt zur Briefwahl nützen und wieder abgeben.


INTERNATIONALES & EU

Tunesischer Innenminister zu Gast

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih und Innenminister Gerhard Karner.

© BMI/Makowecz

Der tunesische Innenminister Kamel Fekih war am 15. und 16. April 2024 bei Innenminister Gerhard Karner für Arbeitsgespräche in Österreich. Im Zentrum der Gespräche standen Migration, Schleppereibekämpfung, Grenzschutz und Sicherheit.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .