Landesamt Verfassungsschutz (LV)
Dem Landesamt Verfassungsschutz obliegen hauptsächlich die Gefahrenabwehr und die erweiterte Gefahrenerforschung bei staatsfeindlichen Vorgängen im Bereich des Extremismus, die Erteilung von Aufträgen zur Überwachung von Versammlungen an die Polizeikommissariate. Dazu kommen Personen- und Objektschutzmaßnahmen.