Neuregelung des Parteienverkehrs

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Auf Grund der aktuellen Corona-Risikobewertung gelten ab sofort folgende Regelungen für den Parteienverkehr in den Dienststellen der Landespolizeidirektion Wien:

• Der Parteienverkehr soll hauptsächlich über die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln (via Telefon, Videoeinvernahmen etc.) durchgeführt werden.

• Parteien werden gebeten, in dringenden oder unverschiebbaren Fällen telefonisch oder elektronisch bei den Dienststellen voranzumelden.

• Beim Betreten der Dienststellen und in allen Begegnungszonen (Gang/Liftbereiche) gilt eine Mundnasenschutz-Trageverpflichtung.

• Parteien werden um Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände im Zugangs- und Wartebereich sowie bei Amtshandlung gebeten.


Artikel Nr: 349325
vom Donnerstag,  17.September 2020,  14:59 Uhr.

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