OBERÖSTERREICH

Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Oberösterreich ( 205 kB) möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .

Online-Terminvereinbarung EVE

Kontakt


Landespolizeidirektion Oberösterreich
Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 4

4020 Linz, Nietzschestraße 33
Tel.: 059 133-45 2405
Mail: LPD-O-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

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