Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Oberösterreich ( 205 kB) möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
Online-Terminvereinbarung EVE
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Landespolizeidirektion Oberösterreich Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung Fachbereich 2
Nietzschestraße 33 4020 Linz Telefon: +43 59133 45 2405 E-Mail: lpd-o-egfa-grenz-frepol-massn-anhaltev@polizei.gv.at
Informationen des BMI zur EVE
Zuständige Organisationseinheiten der LPD OÖ für EVE und UB ( 205 kB)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .