Arten der Antragstellung
Online
Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria beantragt werden.
Kosten:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: € 18
Strafregisterbescheinigung online
Persönlich
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen - Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis
Hinweis:
Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter Downloads
Kosten:
Beantragung: für gewöhnliche Strafregisterbescheinigung: € 26
Antrag für eine der Sonderformen (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge): € 29
Online Terminvereinbarung
E-Mail
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag per E-Mail an die lpd-o-sva-strafregisterantrag@polizei.gv.at zu übermitteln. Dabei ist folgendes zu beachten bzw. zu übermitteln:
- Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einzahlungsbeleg/Überweisung: an LPD OÖ, IBAN: AT74 0100 0000 0502 0047, BIC: BUNDATWW, Verwendungszweck (ist unbedingt anzuführen!): Strafregisterbescheinigung und Vor- und Nachname der Antragstellerin/des Antragstellers
- Ev. Beilage für eine spezielle Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- Jugendfürsorge, …)
- Nach Eingang der Einzahlung kann die Bescheinigung persönlich, gegen Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis), abgeholt werden
- Bezüglich Abholtermin nimmt die LPD OÖ-Sicherheitsverwaltung, Kontakt mit Ihnen auf
Hinweis:
Bitte beachten Sie: wenn mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt werden, ist die Gebühr auch mehrfach zu entrichten (z. B. gewöhnliche und Kinder- und Jugendfürsorge: Kosten: € 26+ € 29 = € 55)