OBERÖSTERREICH

Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

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Kontakt


Landespolizeidirektion Oberösterreich
Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 4

4020 Linz, Nietzschestraße 33
Tel.: 059 133-45 2405
Mail: LPD-O-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


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