OBERÖSTERREICH

Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden in Oberösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Oberösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Linz)
    • Polizeikommissariat Steyr
    • Polizeikommissariat Wels

Einen Leitfaden des Innenministeriums zum Zentralen Waffenregister, den Kategorien von Schusswaffen und deren Registrierungspflicht finden Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie auch auf help.gv.at .

ANTRÄGE für Waffenpässe und Waffenbesitzkarten sind in den Stadtpolizeikommissariaten zu stellen. Eine Liste der Kommissariate und die Öffnungszeiten finden sie hier .

Kontakt


Landespolizeidirektion Oberösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

4020 Linz, Nietzschestraße 33
Tel.: 059133-40 0
Fax: 059133-40 7891
Mail: lpd-o@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Steyr

4400 Steyr, Berggasse 2
Tel.: 059133/46/2410
Mail: pk-o-steyr@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Wels

4600 Wels, Dragonerstraße 29
Tel.: 059133/47/5555
Mail: pk-o-wels@polizei.gv.at

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