Mutter-Sohn-Duo soll Fanszene von Fußballclub mit Drogen versorgt haben

Bezirk Eferding

Nach umfassenden Ermittlungen des Landeskriminalamtes Oberösterreich konnte einem 20-Jährigen aus dem Bezirk Eferding sowie dessen 49-jähriger Mutter ein seit dem Jahr 2024 andauernder, gewinnbringender und gewerbsmäßiger Suchtgifthandel nachgewiesen werden.
Der 20-Jährige nutzte dabei insbesondere seine aktive Zugehörigkeit zur Fanszene eines Fußballvereins, um Suchtmittel – vorwiegend Cannabiskraut – im Zuge von Fußballspielen an Gleichgesinnte weiterzuverkaufen. Weitere Übergabeorte konnten auf öffentlichen Plätzen im Raum Eferding sowie an der Wohnadresse der Beschuldigten festgestellt werden.
Im Zuge einer Hausdurchsuchung Anfang Februar 2026 an der Wohnadresse der beiden Beschuldigten konnten verschiedene Suchtmittel sichergestellt werden. Dabei handelte es sich unter anderem um 300g Cannabiskraut, nicht unerhebliche Mengen Kokain, Crystal Meth sowie Ecstasy.
Darüber hinaus führten die Beschuldigten über ihre Verkäufe detaillierte schriftliche Aufzeichnungen, wodurch der Suchtgifthandel äußerst professionell organisiert erschien. Anhand dieser Unterlagen konnte allein für den Zeitraum Jänner 2026 ein Umsatz im mittleren vierstelligen Eurobereich nachgewiesen werden.
Ein Teil des veräußerten Cannabiskrauts wurde von den Beschuldigten zudem selbst produziert. Im Rahmen von zwei Anbauzyklen sollen die Beschuldigten an ihrer Wohnadresse Cannabispflanzen bis zur Erntereife aufgezüchtet haben. Daraus dürften insgesamt rund 1,2 kg verkaufsfertiges Marihuana gewonnen worden sein.
Aufgrund der erhobenen Sachlage wurde der 20-jährige Beschuldigte festgenommen und in weiterer Folge in die Justizanstalt Wels eingeliefert, wo er eine sechswöchige Untersuchungshaft verbüßte. Die 49-jährige Mutter wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft nach eintägiger Festnahme auf freiem Fuß angezeigt.
Die Beschuldigten zeigten sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig.
Der 20-jährige Beschuldigte ist im Zuge seiner Gerichtsverhandlung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden. Der unbedingte Strafteil von einem Monat gilt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als abgegolten. Seine Mutter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten.


Presseaussendung
vom 23.07.2026, 17:25 Uhr

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