Neuerungen für E-Scooter-Fahrer

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Die wichtigsten Änderungen für E-Scooter-Fahrer auf einen Blick.

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Die Landesverkehrsabteilung OÖ hat einen Infofolder für E-Scooter-Fahrer erstellt. ©  LPD OÖ

Mit 1. Mai 2026 tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für E-Scooter-Fahrer. Die Landesverkehrsabteilung Oberösterreich hat dazu einen Folder mit allen wichtigen Informationen erstellt.

E-Scooter gelten künftig offiziell als Fahrzeuge und müssen entsprechend ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind unter anderem eine Bremse, eine Klingel oder Hupe, Rückstrahler vorne, hinten und seitlich sowie Blinker an den Lenkerenden. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich.
Neu ist auch die Absenkung der Alkoholgrenze auf 0,5 Promille. Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht. Außerdem darf ein E-Scooter nur mehr von einer Person benutzt werden, und der Transport von Gegenständen – etwa an der Lenkstange – ist nicht erlaubt. E-Scooter dürfen weiterhin überall dort fahren, wo Radverkehr zugelassen ist.
Alle Details und eine übersichtliche Darstellung finden Sie im Infofolder der Landesverkehrsabteilung OÖ (siehe Fotos und QR-Code).


Artikel Nr: 460014
vom Montag,  27.April 2026,  18:46 Uhr.

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Die Landesverkehrsabteilung OÖ hat einen Infofolder für E-Scooter-Fahrer erstellt. ©  LPD OÖ


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Kooperation gegen Finanzbetrug

OeNB-Direktor Josef Meichenitsch, Innenminister Gerhard Karner und OeNB-Gouverneur Martin Kocher unterzeichneten am 8. Juni 2026 eine neue gemeinsame Sicherheitspartnerschaft

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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .