Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Zuständig für die Ausstellung der EVE sind nunmehr
- für die Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch:
die Landespolizeidirektion Vorarlberg, Quellenstraße 1, 6900 Bregenz
Tel.Nr. 059133 80 2604
e-mail: LPD-V-FGA@polizei.gv.at
- für den Bezirk Bludenz:
die Polizeiinspektion Bludenz, Sparkassenplatz 2, 6700 Bludenz
Tel.Nr. 059133 8100 100
e-mail: PI-V-Bludenz@polizei.gv.at
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI
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