Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich
einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.
Zuständige Behörden im Vorarlberg:
- Bezirkshauptmannschaften
- Landespolizeidirektion Vorarlberg
Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Inneres
oder auf help.gv.at
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