Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
In der Halloween-Nacht am Samstag 31. Oktober 2026 rechnet die Polizei neben friedlichen Feierlichkeiten auch mit möglichen Herausforderungen. Die Bundespolizei trifft daher auch in Vorarlberg entsprechende Vorkehrungen und wird bei Straftaten konsequent einschreiten. Neben einer erhöhten Polizeipräsenz können bei Bedarf auch spezialisierte Einheiten sowie der Verfassungsschutz eingebunden werden.
Außerdem warnt die Polizei ausdrücklich vor vermeintlich harmlosen Streichen, die strafrechtliche Folgen haben können. Das Beschmieren von Hausfassaden oder Fahrzeugen, das Zerstören von Briefkästen und Mülltonnen sowie Diebstähle und Drohungen stellen mögliche Straftaten dar und werden konsequent verfolgt.
Eltern und Erziehungsberechtigte werden aufgerufen, ihre Kinder über die rechtlichen Folgen aufzuklären. Die Polizei erinnert außerdem an die Bestimmungen des Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes:
- Unter 14 Jahren: Ausgehzeiten von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr (Ausnahmen sind durch Begleitung einer Aufsichtsperson möglich)
- 14 bis unter 16 Jahren: Ausgehzeiten von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr (Ausnahmen sind durch Begleitung einer Aufsichtsperson möglich)
- Ab 16 Jahren: keine gesetzlichen Ausgehbeschränkungen
- Alkohol ist für Personen unter 16 Jahren verboten; bis 18 Jahre keine Getränke mit gebranntem Alkohol
- Tabak und Nikotin: Erwerb, Besitz und Konsum unter 18 Jahren verboten
Grundsätzlich sollten besonders Jugendliche einen geeigneten Altersnachweis mitführen. Halloween-Verkleidungen und Maskierungen sind im Rahmen von Halloween grundsätzlich erlaubt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Polizei appelliert an alle Feiernden, Rücksicht auf andere zu nehmen, fremdes Eigentum zu respektieren und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Ziel ist eine friedliche Halloween-Nacht für alle Beteiligten.