Schwerpunktaktion – E-Scooter

Presseaussendung der Polizei Vorarlberg

Am 13. Mai 2026 fanden in allen vier Bezirken Schwerpunktkontrollen im Zusammenhang mit den seit 1. Mai 2026 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen für E-Scooter statt.
Insgesamt wurden rund 35 E-Scooter kontrolliert.

Die neu eingeführte Helmpflicht für E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wurde von drei Personen eingehalten. Fünf Lenkerinnen und Lenker unter 16 Jahren trugen keinen Helm. Nach eigenen Angaben war ihnen die für sie geltende Helmpflicht nicht bekannt.
Zwölf E-Scooter waren nicht mit Blinkern ausgestattet beziehungsweise noch nicht entsprechend nachgerüstet worden. Der Großteil der betroffenen Lenkerinnen und Lenker gab an, von dieser gesetzlichen Neuerung noch nichts gewusst zu haben.
Die betroffenen Personen wurden über die neuen Bestimmungen informiert und abgemahnt.

Im Zusammenhang mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mussten mehrere Anzeigen erstattet werden. Bei fünf E-Scootern wurden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Ein E-Scooter erreichte eine Geschwindigkeit von 70 km/h, ein weiterer 52 km/h. Drei weitere E-Scooter wurden mit Geschwindigkeiten von über 40 km/h gemessen.
Die Polizei kündigt auch künftig weitere Schwerpunktkontrollen an.


Rückfragen: LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133


Presseaussendung
vom 15.05.2026, 10:05 Uhr

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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .