Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Am 4. August 2026 gegen 16:17 Uhr wurde ein jugendlicher Lenker eines E-Scooters von mehreren Polizeistreifen in der Hämmerlestraße in Feldkirch wahrgenommen. Der Jugendliche fuhr, vermummt mit einer pinken Sturmhaube, von Gisingen kommend in Richtung Kapfschlucht und war augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Ein Polizeibeamter der Polizeidiensthundeeinheit hielt sein Dienstfahrzeug auf Höhe Hämmerlestraße 46 an und beabsichtigte, den Lenker des E-Scooters auf dem dortigen Radfahrstreifen anzuhalten. Dazu verwendete der Polizist eine Anhaltekelle mit der Aufschrift "HALT POLIZEI" und gab deutliche Anhaltezeichen. Der 16-jährige Jugendliche verringerte seine Geschwindigkeit jedoch nicht, worauf es zu einer Kollision mit dem Polizeibeamten kam.
Sowohl der Polizeibeamte als auch der E-Scooter-Lenker erlitten dabei schwere Verletzungen. Beim Eintreffen der weiteren Einsatzkräfte befanden sich beide Unfallbeteiligten in Unfallendlage und waren zunächst nicht ansprechbar, weshalb die medizinische Erstversorgung unmittelbar an der Unfallstelle erfolgte. Nach der Erstversorgung wurden beide vom Rettungsdienst in das LKH Feldkirch verbracht.
Der Unfallhergang wurde von mehreren unbeteiligten Zeugen beobachtet, die noch an der Unfallstelle befragt wurden. Der E-Scooter wurde vorläufig sichergestellt.
Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang sowie zur Unfallursache sind derzeit im Gange.
An dieser Stelle wird auszugsweise auf die allgemein gültigen Regeln für die Verwendung von E-Scootern in Österreich hingewiesen:
- Bauartgeschwindigkeit bis max. 25 km/h
- Höchstleistung von max. 600 Watt
- E-Scooter mit höheren Werten gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge
- Mindestalter 12 Jahre (darunter mit Radfahrausweis oder mind. 16-jähriger Aufsichtsperson)
- Helmpflicht bis 16 Jahre
- Alkoholgrenze max. 0,5 Promille
- Verhaltensregeln analog zu Radfahrenden