BURGENLAND

Lenkerberechtigung / Führerschein

Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen Behörde.

Zuständige Behörden im Burgenland:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Burgenland
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf Help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Burgenland
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 84
Tel.: 059 133-10
Mail: lpd-b@polizei.gv.at

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