Polizistinnen und Polizisten werden auf freiwilliger Basis temporär nach Wien zugeteilt

Polizeiliche Schwerpunkte werden dort gesetzt, wo es die Sicherheit erfordert

Seit Anfang August wurden täglich 24 Polizistinnen und Polizisten aus vier Bundesländern (NÖ, OÖ, Burgenland, Steiermark) tageweise nach Wien zugeteilt. Das Ziel dabei ist die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen – vor allem zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Diese Einsätze finden in den Nachtstunden in ganz Wien statt, weil im Sommer und in der schulfreien Zeit mehr Menschen zu späterer Stunde im öffentlichen Raum, Parks etc. unterwegs sind.
Bundesländerübergreifende temporäre Zuteilungen in ganz Österreich sind kein Novum und finden laufend statt – nicht nur nach Wien. Der Grundsatz dabei ist, dass polizeiliche Präsenz und Maßnahmen dort gesetzt werden, wo es für die Sicherheit erforderlich ist (z. B. Großveranstaltungen, besondere Einsatzlagen, Zuführung von Spezialeinheiten etc.). Das ist auch eine große Stärke Österreichs – in anderen Ländern, in denen Polizei Ländersache ist, sind derartige bundesweite Unterstützungen wesentlich aufwändiger und brauchen längere Vorlaufzeit.

Zahlreiche Freiwilligenmeldungen aus allen Bundesländern

Seit Bekanntwerden der Möglichkeit zur Zuteilung nach Wien wurde von zahlreichen Polizistinnen und Polizisten aus allen Bundesländern der Wunsch geäußert, sich freiwillig vorübergehend zur Dienstverrichtung in Wien zuteilen zu lassen. Mit September ändert sich nur die Zuteilungsdauer von bisher tagesweisen Zuteilungen auf bis zu drei Monate. Hintergrund ist, dass längere Zuteilungen sinnvoller und ökonomischer sind (Stichwort Reisezeiten und -kosten). Aufgrund der Nachfragen bei der Bundespolizeidirektion und den Landespolizeidirektionen kann man Stand heute davon ausgehen, dass auch die längeren Zuteilungen mit freiwilligen Kolleginnen und Kollegen gedeckt werden können.

Die Zuteilungen erfolgen allesamt zur Bereitschaftseinheit Wien, von wo aus wienweite Schwerpunkte gesetzt werden. Die Zuteilungen der 48 Polizistinnen und Polizisten werden aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark erfolgen.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 15 62
E-Mail: bmi-ressortsprecher@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at


Presseaussendung
vom 14.08.2026, 13:17 Uhr

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