Polizeibefugnisse neu auf der Startseite

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POLIZEI.WISSEN unterstützte die Polizistinnen und Polizisten schon bisher durch eine Auflistung der Materiengesetze für verschiedene Polizeibefugnisse. Aufgrund des großen Interesses daran gibt es jetzt einen eigenen Bereich dafür auf der Startseite.

Eine Befugnis zur Erteilung eines Befehls oder zur Ausübung von Zwangsgewalt, die Polizistinnen und Polizisten im Namen von Behörden ausüben, ist in vielen Fällen in mehreren Materiengesetzen und dort in unterschiedlichem Umfang geregelt. Die Befugnisse zur Personendurchsuchung und für vorläufige Festnahmen finden sich beispielsweise im SPG, dem FGP und der StPO. Polizistinnen und Polizisten müssen also nicht nur die Befugnisse kennen, sondern auch wissen, nach welchen Gesetzen sie in welchem Umfang zulässig sind. Ein komplexes Thema also.
Die Wissensplattform POLIZEI.WISSEN hat sich dieser Herausforderung für die Kolleginnen und Kollegen angenommen und stellt neuerdings auf der Startseite der Wissensplattform POLIZEI.WISSEN in der Rubrik "Polizeibefugnisse" 15 verschiedene Kategorien, von "An der Einreise bzw. Ausreise hindern" bis zur "Wegweisung" zur Verfügung. Relevante Materiengesetze, mit dem Hinweis auf entsprechende Paragrafen inklusive Verlinkung zum Rechtsinformationssystem (RIS) sind jederzeit rasch und einfach gleich nach dem Einstieg auf die Wissensplattform abrufbar.
Wünsche für weitere Befugnisse, die auf der Wissensplattform behandelt werden sollen, können unter POLIZEI.WISSEN@bmi.gv.at ein gemeldet werden. Unter dieser Adresse sind übrigens auch alle anderen Anregungen für POLIZEI.WISSEN wie immer herzlich willkommen. Denn die Plattform entwickelt sich entlang der Wünsche der Polizistinnen und Polizisten.


Artikel Nr: 379298
vom Dienstag,  07.Juni 2022,  11:08 Uhr.

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