Polizeibefugnisse Gesamtübersicht

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BMI/Gerd Pachauer

Befugnisse, die die Polizei im Auftrag der Behörden ausübt, sind oft in unterschiedlichen Gesetzen und unterschiedlichem Umfang geregelt. Das erfordert ein komplexes Wissen. POLIZEI.WISSEN unterstützt die Polizistinnen und Polizisten dabei nun mit einem eigenen Bereich für Polizeibefugnisse.

Eine Befugnis zur Erteilung eines Befehls oder zur Ausübung von Zwangsgewalt, die Polizistinnen und Polizisten im Namen von Behörden ausüben, ist in vielen Fällen in mehreren Materiengesetzen und dort in unterschiedlichem Umfang geregelt. Die Befugnisse zur Personendurchsuchung und für vorläufige Festnahmen finden sich beispielsweise im SPG, dem FGP und der StPO. Polizistinnen und Polizisten müssen also nicht nur die Befugnisse kennen, sondern auch wissen, nach welchen Gesetzen sie in welchem Umfang zulässig sind. Ein komplexes Thema also.
Die Wissensplattform POLIZEI.WISSEN hat sich dieser Herausforderung für die Kolleginnen und Kollegen angenommen und stellt in der Rubrik "Service" unter einem eigenen Icon neuerdings verschiedene Polizeibefugnisse mit einer Auflistung aller relevanten Materiengesetze inklusive Verlinkung zum Rechtsinformationssystem (RIS) zur Verfügung.
Aktuell finden sich dort Aufstellungen zu neun Befugnissen, von der Identitätsfeststellung über das Betreten von Grundstücken bis hin zur Befugnis, Auskunft zu verlangen. Und es werden laufend mehr.
Wünsche für weitere Befugnisse, die auf der Wissensplattform behandelt werden sollen, können unter POLIZEI.WISSEN@bmi.gv.at ein gemeldet werden. Unter dieser Adresse sind übrigens auch alle Anregungen für POLIZEI.WISSEN wie immer herzlich willkommen.


Artikel Nr: 376417
vom Mittwoch,  13.April 2022,  14:30 Uhr.

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