Lenkerberechtigung / Führerschein

Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen Behörde.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden Kärnten (I. Instanz):

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Klagenfurt am Wörthersee)
    • Polizeikommissariat Villach

Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Kärnten
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Buchengasse 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 059133 20 6666
E-Mail: lpd-k@polizei.gv.at


Landespolizeidirektion Kärnten
Polizeikommissariat Villach
Bürgerservicestelle

Trattengasse 34
9500 Villach
Telefon: +43 59 133 26 5555
E-Mail: pk-k-villach@polizei.gv.at


Links


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .