KÄRNTEN

Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Zuständige Behörden Kärnten (I. Instanz):

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Klagenfurt am Wörthersee)
    • Polizeikommissariat Villach

Einen Leitfaden des Innenministeriums zum Zentralen Waffenregister, den Kategorien von Schusswaffen und deren Registrierungspflicht finden Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie auch auf help.gv.at .

ANTRÄGE für Waffenpässe und Waffenbesitzkarten sind in den Stadtpolizeikommissariaten zu stellen. Eine Liste der Kommissariate und die Öffnungszeiten finden sie hier .

Kontakt


Landespolizeidirektion Kärnten
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

9010 Klagenfurt am Wörthersee, Buchengasse 3
Tel.: 059 133-20 6666
Mail: lpd-k@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Kärnten
Polizeikommissariat Villach
Bürgerservicestelle

9500 Villach, Trattengasse 34
Tel.: Tel.: 059 133-26 5555
Mail: pk-k-villach@polizei.gv.at

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