Presseaussendung der Polizei Kärnten
Am 30. Oktober 2026 gegen 18:45 Uhr wurde eine 84-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit an der Glan von einer bislang unbekannten Täterin auf ihrem Mobiltelefon angerufen. Die Anruferin gab sich als Enkelin der Frau aus und behauptete, dass die Tochter der 84-Jährigen einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Die Tochter befinde sich deshalb in gerichtlicher Anhaltung. Um ihre Freilassung zu ermöglichen, müsse eine Kaution bezahlt werden. Im weiteren Verlauf des Telefonats übernahm ein männlicher Täter das Gespräch und gab sich als Mitarbeiter des Gerichts aus. Er kündigte an, dass ein Bote die Kaution in Kürze persönlich abholen werde. Während des gesamten Gesprächs wurde die Frau wiederholt eindringlich aufgefordert, das Telefonat keinesfalls zu beenden. Kurze Zeit später erschien ein bislang unbekannter Mann an der Haustür der 84-Jährigen und nahm mehrere Wertgegenstände im Wert von mehreren zehntausend Euro entgegen. Diese hatte die Frau zuvor, wie von den Tätern gefordert, in einem Sack vorbereitet. Erst nachdem die Frau ihre Enkelin anschließend selbst telefonisch kontaktierte, bemerkte sie den Betrug und verständigte die Polizei.
Der Täter wurde als eher klein, mit dunklem Haar und brauner Hautfarbe bzw. südländischem Erscheinungsbild beschrieben. Er trug sportliche Kleidung, bestehend aus einer hellen Jacke und einer dunklen Hose, sowie einen hellen Rucksack. Die Polizei ersucht Personen, die zweckdienliche Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 059133 - 2120 mit der Polizeiinspektion St. Veit an der Glan in Verbindung zu setzen.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Polizei und Gerichte fordern niemals telefonisch die Bezahlung einer Kaution und schicken auch keine Boten zur Abholung von Bargeld oder Wertgegenständen. Beenden Sie derartige Gespräche sofort und verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 133.
Presseaussendung
vom 31.10.2026, 06:41 Uhr
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