NIEDERÖSTERREICH

Lenkerberechtigung / Führerschein

Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen Behörde.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden in Niederösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
  • Landespolizeidirektion Niederösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
    • Polizeikommissariat Schwechat
    • Polizeikommissariat Wr. Neustadt

Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf Help.gv.at .


Ärzteliste

Eine Liste der niedergelassenen Ärzte, welche Führerscheinuntersuchungen für die SVA (Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich) anbieten, finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich..

Kontakt


Landespolizeidirektion Niederösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Tel.: 059 133-30 6600
Mail: lpd-n@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Schwechat
Bürgerservicestelle

2320 Schwechat, Wiener Straße 13
Tel.: 059 133-36 5100 oder 5101
Fax: 059 133-36 7800
Mail: pk-n-schwechat@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Bürgerservicestelle

2700 Wiener Neustadt, Burgplatz 2
Tel.: 059 133-37-5555
Mail: pk-n-wr-neustadt@polizei.gv.at

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