Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw.
darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie wird der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt.
Zuständige Behörden in Niederösterreich:
- der Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)
- Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
- Landespolizeidirektion Niederösterreich
- Bürgerservicestelle (in St. Pölten)
- Polizeikommissariat Schwechat, Bürgerservicestelle
- Polizeikommissariat Wr. Neustadt, Bürgerservicestelle
Nähere Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden sie auf Help.gv.at
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