NIEDERÖSTERREICH

Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden in Niederösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
  • Landespolizeidirektion Niederösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
    • Polizeikommissariat Schwechat
    • Polizeikommissariat Wr. Neustadt

Einen Leitfaden des Innenministeriums zum Zentralen Waffenregister, den Kategorien von Schusswaffen und deren Registrierungspflicht finden Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie auch auf help.gv.at .

ANTRÄGE für Waffenpässe und Waffenbesitzkarten sind in den Stadtpolizeikommissariaten zu stellen. Eine Liste der Kommissariate und die Öffnungszeiten finden sie hier .

Kontakt


Landespolizeidirektion Niederösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Tel.: 059 133-30 6600
Mail: lpd-n@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Schwechat
Bürgerservicestelle

2320 Schwechat, Wiener Straße 13
Tel.: 059 133-36 5100 oder 5101
Fax: 059 133-36 7800
Mail: pk-n-schwechat@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Bürgerservicestelle

2700 Wiener Neustadt, Burgplatz 2
Tel.: 059 133-37-5555
Mail: pk-n-wr-neustadt@polizei.gv.at

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