Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter
Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zuständige Behörden in Niederösterreich:
- Bezirkshauptmannschaften
- Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
- Landespolizeidirektion Niederösterreich
- Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
- Polizeikommissariat Schwechat
- Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Einen Leitfaden des Innenministeriums zum Zentralen Waffenregister, den Kategorien von Schusswaffen und deren Registrierungspflicht finden Sie hier
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Weitere Informationen finden Sie auch auf help.gv.at
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ANTRÄGE für Waffenpässe und Waffenbesitzkarten sind in den Stadtpolizeikommissariaten zu stellen. Eine Liste der Kommissariate und die Öffnungszeiten finden sie
hier
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