Das Entry/Exit-System (EES) ist ein elektronisches System der Europäischen Union, welches die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (Personen ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft) bei Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum erfasst..
Wann ist keine Registrierung im Inland erforderlich?
Solange Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Visum D) besitzen, müssen Sie nicht im EES registriert werden.
Wann ist eine Registrierung im Inland erforderlich?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel oder Ihr Visum D abgelaufen ist und Sie anschließend weiterhin visumfrei bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben möchten, fällt Ihr Aufenthalt unter die Regelung für Kurzaufenthalte. In diesem Fall ist eine Registrierung im EES notwendig.
Wo kann die Registrierung zu erfolgen?
Die Registrierung im Entry/Exit-System (EES) kann bereits während Ihres Aufenthalts im Inland durchgeführt werden. In Österreich erfolgt dies bei der zuständigen Landespolizeidirektion des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Alternativ ist eine Registrierung auch bei der Ausreise an einer Schengen-Außengrenze möglich. Es wird jedoch empfohlen, die Registrierung im Inland vorzunehmen, da dies den Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts erleichtert und Verzögerungen oder zusätzliche Kontrollen an der Grenze vermeidet.
Diese Regelung gilt auch für visumfreie Drittstaatsangehörige, die ihren Aufenthalt im Inland auf Grundlage eines bilateralen Visabefreiungsabkommens („Altabkommen“) verlängern möchten.
Kontaktstelle in Wien
EES-Registrierungen im Bereich der LPD Wien werden bei der
Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug
Fachbereich 1.3 - Zentrale Bearbeitung fremdenrechtlicher Anhaltungen
Hernalser Gürtel 6–12
1080 Wien
Telefon: +43 131310 34380
E-Mail: LPD-W-AFA-1-3-ZBfA@polizei.gv.at
durchgeführt.
Terminvereinbarung / Parteienverkehr
Für die polizeiliche Erfassung (Registrierung) im Entry/Exit-System (EES) ist derzeit keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Betroffene Personen können zu den Parteienverkehrszeiten persönlich vorbeikommen:
Montag bis Freitag (werkt.): 8:00 – 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Reisepass sowie vorhandene Aufenthaltsdokumente (z. B. abgelaufener Aufenthaltstitel oder Visum) mit.