Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.
			Arten der Antragstellung
			
			
			Online
						Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria  / eID (andere EU Mitgliedstaaten)  beantragt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.
						Kosten:
						Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €15,10
Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 36,10
						Strafregisterbescheinigung online
					
					Persönlich
						Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Behörde erscheinen. Die persönliche Antragstellung ist in Wien in jedem Polizeikommissariat möglich.
						Die Terminvereinbarung erfolgt unter folgenden Link https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung .
						
						Kosten:
						Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €23,10
Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 44,10
						Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
						
							- Antragsformular
- Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“
Diese Unterlagen finden Sie hier: Strafregisterbescheinigung 
						Links:
						
							weitere allgemeine Informationen zur Strafregisterbescheinigung 
						
						Elektronische Terminverwaltung