WIEN

Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

Kontakt


Landespolizeidirektion Wien
Fremdenpolizeiliches Büro (Referat AFA 2)

1210 Wien, Hermann Bahr Straße 3
Tel.: 01/31310-34002
Mail: LPD-W-AFA-3-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

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