Neue Regeln für E-Mopeds

Ab dem 1. Oktober 2026 unterliegen „Elektro-Mopeds“ den kraftfahrrechtlichen Regelungen und werden ab diesem Zeitpunkt rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt.

E-Moped

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Sogenannte „Elektro-Mopeds“ – elektrisch betriebene zweirädrige Kleinkrafträder mit Sitz oder Sitzbank der Klasse L1e-B im Sinne der Verordnung EU Nr. 168/2013 - gelten ab 01. Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder sondern als Kraftfahrzeuge. Betroffen sind zum einen rein elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Pedalantrieb, zum anderen auch Fahrzeugmodelle die zwar über Pedalantrieb verfügen, jedoch der Antrieb auch ohne Treten mittels „Gashebel“ oder dergleichen aktiviert werden kann.“

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Kennzeichentafel erforderlich:
    Ab dem 1. Oktober müssen alle „Elektro-Mopeds“ ausnahmslos zugelassen sein
  • Die Benützung der Infrastruktur für Radfahrer ist verboten (Radwege etc.):
    „Elektro-Mopeds“ dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn benutzt werden
  • Führerscheinpflicht:
    Für diese Fahrzeugklasse ist eine Lenkberechtigung erforderlich
  • Es gelten kraftfahrrechtlicher Vorschriften (Helmpflicht, Ausstattung, Versicherungspflicht etc.)

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird die Weiterfahrt untersagt und Anzeige erstattet!


Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2026