Vorfallszeit: 22.10.2026, 18:00 – 02:00 Uhr
Vorfallsort: Wien, Niederösterreich
Gestern Abend fand eine koordinierte Schwerpunktaktion der Landesverkehrsabteilung Wien, der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich sowie des Stadtpolizeikommandos Schwechat unter Mitwirkung der Gruppe Sofortmaßnahmen Wien statt. Im Zuge dieser verkehrspolizeilichen Schwerpunktaktion wurden in Wien und Niederösterreich gezielte Kontrollen im Taxiverkehr durchgeführt. Der Fokus lag dabei insbesondere auf der Überprüfung der Einhaltung der geltenden verkehrs- und gewerberechtlichen Bestimmungen. Durch das äußerst engagierte Einschreiten und die ausgezeichnete Zusammenarbeit der eingesetzten Kräfte konnte ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet werden.
Auch Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen hebt hervor: "Gerade im Taxigewerbe, wo Vertrauen und Sicherheit von zentraler Bedeutung sind, schauen wir genau hin. Gemeinsam mit der Wiener Polizei und weiteren zuständigen Dienststellen bündeln wir auch künftig unsere Kräfte um auf Wiens Straßen für Ordnung zu sorgen."
"Gemeinsame Kontrollen tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Sie sind wichtig, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen", betont Landespolizeivizepräsident Dieter Csefan.
"Schwarze Schafe haben in unserer Branche keinen Platz", sagt Ekrem Gönültas, Obmann der Wiener Taxi-Innung. "Wer Fahrgäste täuscht, Vorschriften umgeht oder sich auf Kosten der ehrlichen Taxiunternehmen bereichert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Wir danken der Polizei und der Gruppe für Sofortmaßnahmen für ihren Einsatz und unterstützen die Behörden jederzeit mit unserer Expertise. Damit schützen wir die Fahrgäste und stärken jenen Betrieben den Rücken, die sich an die Regeln halten."
Die Bilanz dieser Schwerpunktaktion zeigt die Bedeutung derartiger Kontrollen. Insgesamt wurden 299 Fahrzeuge überprüft und folgende Übertretungen wurden festgestellt:
• 119 Alkovortests
• 6 verkehrsrechtliche Anzeigen
• 7 Organmandate
• 1 Anzeige – Lenken ohne gültige Lenkberechtigung
• 1 Kennzeichenabnahme und 3 Anzeigen aufgrund technischer Veränderungen
• 93 Taxilenker ohne Ortskenntnis
• 197 Anzeigen nach der Betriebsordnung
• 16 Schnellrichteranzeigen
• 7 Anzeigen nach dem Arbeitslosenversicherungsgestz
• 4 Anzeigen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
• 45 überprüfte Taxameter, darunter 5 Anzeigen.
Presseaussendung
vom 23.10.2026, 13:31 Uhr
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