Vorfallszeit: 06.06.2026
Vorfallsort: Wien-Mariahilf, Wien-Margareten; Wien-Innere Stadt
Am Freitag führte die Landespolizeidirektion Wien gemeinsam mit der Stadt Wien umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Bereich des Straßenverkehrs durch. Im Fokus standen insbesondere manipulierte E-Scooter und E-Roller mit unzulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. Leistungssteigerung sowie die Kontrolle von Fahrzeuglenkern und gewerberechtlichen Bestimmungen.
Im Bereich des Stadtpolizeikommandos Margareten wurden zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr insgesamt 51 Anzeigen nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie 10 Organmandate ausgestellt. Dabei wurden 22 manipulierte E-Scooter bzw. E-Roller beanstandet. In 19 Fällen wurde festgestellt, dass Kraftfahrzeuge ohne die erforderliche Lenkberechtigung gelenkt wurden.
An der Schwerpunktaktion unter der Leitung des Stadtpolizeikommandos Margareten beteiligten sich mehrere Magistratsabteilungen (MA 6, MA 59, AMS, Stadtservice Wien) in Form der Gruppe Sofortmaßnahmen sowie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Dabei wurden unter anderem Anzeigen wegen unbefugter Gewerbeausübung, Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie fremdenrechtliche Maßnahmen gesetzt.
Im Bereich des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt wurden zwischen 19:00 Uhr und 02:00 Uhr Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt auf die Poser-Szene insbesondere auf der Rotenturmstraße durchgeführt. An der Schwerpunktaktion beteiligten sich neben der Polizei auch Vertreter des Marktamtes, der MA 6, des AMS sowie der MA 48. Insgesamt wurden 80 Anzeigen erstattet und 43 Organmandate ausgestellt. Zehn Fahrzeuge wurden der Landesfahrzeugprüfstelle vorgeführt, wobei diese 35 schwere technische Mängel feststellte. Darüber hinaus nahmen die Beamten 14 Kennzeichen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorläufig ab. Vier Lenker erhielten von Schnellrichtern Geldstrafen in der Gesamthöhe von 750 Euro.
Die Wiener Polizei führt derartige Schwerpunktkontrollen regelmäßig durch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße konsequent zu ahnden.
Presseaussendung
vom 08.06.2026, 10:28 Uhr
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