Vorfallszeit: 09.10.2026, 22:50 Uhr
Vorfallsort: A23 – Fahrtrichtung Süden
Sachverhalt: Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien wurden im Bereich der A23 Fahrtrichtung Süden auf einen PKW aufmerksam, dessen Lenker im Begriff war, die höchst zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten. Im Zuge der Nachfahrt wurde mit dem geeichten Tachometer des Streifenwagens eine Geschwindigkeit von 193 km/h bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Abzüglich der Messtoleranz wurde die die zulässige Geschwindigkeit somit um 103 km/h überschritten. Dem 39-jährigen PKW-Lenker (Stbg.: Österreich) wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der PKW außerdem vorläufig beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel abgenommen. Der Lenker wurde angezeigt.
Presseaussendung
vom 10.10.2026, 11:03 Uhr
Reaktionen bitte an die LPD Wien