Einsatzzeit: 30.10.2026, frühe Morgenstunden
Einsatzort: Wien und Niederösterreich
Seit einigen Tagen kursieren auf Social Media Plattformen Aufrufe zu verschiedenen
strafbaren Handlungen in der Halloween-Nacht, z.B. Gewaltaufrufe
oder Plünderungen von Luxusgeschäften. Der Polizei ist es gelungen,
mehrere dafür verantwortliche Personen auszuforschen. Dieser Einsatz
und die raschen Ermittlungserfolge zeigen deutlich, dass die Polizei
konsequent gegen Aufrufe, die auf die Begehung von Straftaten oder sonstige
Störungen der öffentlichen Ordnung abzielen, vorgeht. Halloween ist
keine rechtsfreie Zeit. Mutwillige Sachbeschädigungen, Lärmerregung oder
andere Verwaltungsübertretungen bzw. strafbare Handlungen werden konsequent
verfolgt.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Internet haben das Wiener Landesamt
Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) mit Unterstützung der Direktion
Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) umgehend Ermittlungen
wegen des Verdachts eines verbrecherischen Komplotts (§ 277 StGB) sowie
der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und der Gutheißung
mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB) aufgenommen. Die
Ermittlungen erfolgen in ständigem Austausch mit der Staatsanwaltschaft
Wien.
Innerhalb kurzer Zeit gelang es, diese Aufrufe sechs Personen zuzuordnen.
Es handelt sich bei diesen laut derzeitigem staatspolizeilichen Erkenntnisstand
um die Hauptverantwortlichen für die im Internet veröffentlichten Aufrufe.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien fanden in den frühen Morgenstunden
des 30.10.2026 mit Unterstützung der Wiener Einsatzgruppe
Alarmabteilung (WEGA) und des Landeskriminalamts Wien sechs Hausdurchsuchungen
in Wien und Niederösterreich statt. Vier Tatverdächtige im
Alter von 14 bis 22 Jahren wurden zur sofortigen Vernehmung vorgeführt
(freiheitsbeschränkende Maßnahme).
Es wurden mehrere Datenträger, zwei Schreckschusspistolen, eine Softgun,
Munition sowie eine Machete vorläufig sichergestellt.
Eine fünfte Person befindet sich seit wenigen Stunden aufgrund eines minderschweren
Eigentumsdeliktes, das nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen
zu Halloween stehen dürfte, in einer Justizanstalt. Die sechste
Person ist namentlich bekannt, nach ihr wird gefahndet.
Fremdenrechtlich handelt es sich bei den Personen um einen Österreicher
und ansonsten Drittstaatsangehörige mit aufrechten Aufenthaltstiteln
(Staatsangehörigkeiten: Irak, Nigeria und Russische Föderation).
Die Ermittlungen des Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung
(LSE-Wien), unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wien, sind weiterhin
im Gange. Die Hintergründe zu den ausgeforschten Personen, insbesondere
deren Motive für die geplanten Straftaten, sind Gegenstand intensiver
staatspolizeilicher Nachforschungen. Eine Ideologisierung ist laut
ersten Erkenntnissen nicht ersichtlich.
Innenminister Karner hat erst am Mittwoch klar festgestellt: "Die Polizei wird
rund um Halloween konsequent einschreiten, wann und wo es notwendig
ist." Diese rasch und mit allem Nachdruck umgesetzte Ermittlungsmaßnahme
im Sinne der vorgelagerten Gefahrenabwehr zu Halloween zeigt einmal
mehr, wie entschlossen und schlagkräftig die Polizei handelt.
Presseaussendung
vom 30.10.2026, 12:08 Uhr
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