Untersagung einer angezeigten Versammlung nach dem Versammlungsgesetz

Zeit: 25.07.2026
Ort: 1010 Wien

Die für den 25. Juli 2026 angezeigte Kundgebung mit dem Titel "Kritik an der Wiener Migrationspolitik" wurde am heutigen Tag von der Landespolizeidirektion Wien als zuständiger Versammlungsbehörde untersagt. Grund der Untersagung war der Umstand, dass zeitgleich und teilweise an denselben Örtlichkeiten bereits zuvor eine andere Versammlung ordnungsgemäß angezeigt worden war und somit der gesetzliche Schutzbereich der früher angezeigten Versammlung beeinträchtigt worden wäre. Da alle Vorschläge für Alternativrouten der Marschkundgebung von den Verantwortlichen abgelehnt wurden, war die Untersagung letztlich notwendig geworden.

Hintergrund: Das Versammlungsgesetz sieht für jede Versammlung automatisch einen Schutzbereich vor, innerhalb dessen keine weiteren Kundgebungen zeitgleich stattfinden dürfen, sofern dadurch die ungestörte Durchführung der bereits angezeigten Versammlung beeinträchtigt würde. Diese gesetzliche Regelung dient der Sicherstellung der ungestörten Durchführung ordnungsgemäß angezeigter Versammlungen sowie der Wahrung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Versammlungsrechts.


Presseaussendung
vom 23.07.2026, 18:34 Uhr

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