Eurovision Song Contest 2026

Polizeiliche Informationen und Kontakt für Medien

Die Bundespolizei ist gemeinsam mit dem ORF und der Stadt Wien ein zentraler Gestalter der Sicherheitsarchitektur des Eurovision Song Contest 2026 (ESC). Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Sicherheitsaspekten und den polizeilichen Vorbereitungen rund um den ESC finden Sie auf dieser Internetseite. Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, richten Sie diese bitte an die im Anschluss angeführte Kontaktstelle der Bundespolizei.

Kontakt Bundespolizei

Ihr Kontakt zu den polizeilichen Kommunikationsverantwortlichen erfolgt schriftlich an wien-presse@polizei.gv.at.

  1. Anfragen werden in der Reihenfolge des Einlangens behandelt.
  2. Für eine bessere Planbarkeit stellen Sie bitte etwaige Interviewanfragen rechtzeitig im Vorfeld.
  3. Polizeiliche Inhalte, insbesondere Echtzeit-Informationen im Fall einer besonderen Lage, werden hauptsächlich und zuerst über Soziale Medien kommuniziert – siehe unten.
  4. Für eine umgehende polizeiliche Intervention ist der Notruf 112 oder 133 zu rufen.

Wie informiert die Polizei die Bevölkerung?
Alle polizeilich relevanten Informationen (wie Verkehrsupdates) sowie spezieller ESC-Content der Polizei werden auf den Echtzeitkommunikationsplattformen auf Social Media veröffentlicht:

Wo erhalte ich Informationen im Krisenfall?
Im Falle einer besonderen polizeilichen Lage informieren wir schnellstmöglich und vorranging über X/Twitter: Polizei Wien und Bluesky: Polizei Wien sowie über die Internetseite des Innenministeriums . Relevante Presseaussendungen werden im Anlassfall über die kostenlose Aussendungs-Plattform der Austria Presse Agentur „OTS“ veröffentlicht: https://www.ots.at

Häufige Fragen zum Thema Sicherheit beim ESC

Für spezifische Fragen rund um die Veranstaltung (z.B. Tickets, Eintrittsmodalitäten, Verkehrsanbindung, Nebenveranstaltungen, etc.) besuchen Sie die FAQ-Seite des ORF:
https://songcontest.orf.at/faq

Wie gestaltet sich das Sicherheitskonzept des ESC?

Das umfassende Sicherheitskonzept liegt im grundsätzlichen Verantwortungsbereich des Veranstalters, beim ESC ist dies die österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (ORF). Dieses Konzept wurde mit der Expertise aller notwendigen Sicherheitsakteure, zu denen neben der Polizei auch bspw. der Rettungsdienst, die Feuerwehr und etliche andere gehören, angereichert. Nähere Fragen zum Sicherheitskonzept des ESC wären aus diesem Grund an den ORF als Veranstalter zu richten: http://presse.orf.at

Wer sorgt beim ESC für Sicherheit?

Die Sicherheitsagenden sind zwischen privatem Sicherheitsdienst (in der Veranstaltungsstätte) und der Polizei aufgeteilt:

Der ESC findet hauptsächlich in der Wiener Stadthalle statt. Der Veranstalter (ORF) hat im Rahmen seines Sicherheitskonzeptes auch für die Veranstaltungssicherheit zu sorgen. Hierfür gibt es einen privaten Sicherheitsdienstleister, der grundsätzlich für den ORF die Sicherheit innerhalb der Veranstaltungsstätte Stadthalle sicherstellt.

Die Polizei (Sicherheitsexekutive) ist für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zuständig, weshalb für nicht-öffentliche Bereiche (Privatgrund), wo Veranstaltungen wie der ESC stattfinden, auch ein privater Sicherheitsdienst engagiert werden muss. Die Ausnahme hierfür sind Straftaten, die in jedem Fall in die Zuständigkeit der Sicherheitsexekutive fallen (auch innerhalb der Stadthalle/Privatgrund).

Hintergrund: Anders als in vielen Nachbarländern ist die Polizei in Österreich als reine, für das gesamte Staatsgebiet zuständige Bundesbehörde organisiert, deshalb auch „Bundespolizei“. Sie ist neben der Zentralstelle in Wien (im Innenministerium) in neun Polizeidirektionen aufgeteilt, betreibt also in jedem österreichischen Bundesland eine s.g. „Landespolizeidirektion“. Da der Eurovision Song Contest in Wien stattfindet, ist behördlich die Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) zuständig.

Welche Vorbereitungen trifft die Polizei für den ESC?

Zitat General Dieter Csefan, Landespolizei-Vizepräsident in Wien: „Die Sicherheit dieser internationalen Großveranstaltung hat für uns oberste Priorität. Ein Event dieser Größenordnung – mit täglich zehntausenden Besucherinnen und Besuchern, internationalen Delegationen und weltweiter Aufmerksamkeit – erfordert eine Vorbereitung, die weit über das übliche Maß hinausgeht.“

Der polizeiliche Einsatz für den Song Contest 2026 spannt sich als unsichtbares Netz über die ganze Stadt. Die umfassenden Vorbereitungen, sowohl mit unseren Sicherheitspartnern als auch im eigenständigen Bereich, laufen seit vielen Monaten und kulminieren in der Austragungswoche des Song Contest 2026.

  1. der polizeiliche Regulärdienst (uniformierter Dienst) – für Aufgaben der Sicherheitspolizei aber auch des Ordnungsdienstes bei Kundgebungen,
  2. der Kriminaldienst auf Ebene der Landespolizeidirektion als auch auf der Ebene des Bundeskriminalamtes,
  3. der Staatsschutz in Form des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (Polizei Wien) und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im BMI,
  4. Spezialeinheiten des Innenministeriums (Direktion Spezialeinheiten), insbesondere das Einsatzkommando Cobra als Antiterroreinheit und Drohnenabwehr, die Flugpolizei inkl. Drohnenpiloten oder auch der Entschärfungsdienst,
  5. Sondereinheiten der Landespolizeidirektion Wien, insbesondere die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA), die Polizeidiensthundeeinheit (insbesondere Sprengstoffspürhunde), die Bereitschaftseinheit (für ordnungspolizeiliche Tätigkeiten) oder auch Spezialorgane zu den Themen Sprengstoff und Gefahrenstoffe,
  6. Die Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei für verkehrslenkende Aufgaben,
  7. Zusätzlich gibt es dichte Cybersicherheits-Strukturen zwischen Bund, Stadt Wien, dem Innenministerium und dem Veranstalter.

Grundsätzlich werden je nach Tag und Intensität der zu erwartenden polizeilichen Aufgaben mehrere hundert Polizistinnen und Polizisten zusätzlich im Einsatz sein, wobei auch wieder Kräfte aus den umliegenden Bundesländern die Wiener Polizei unterstützen. Der Einsatzstab der Polizei Wien ist zum ESC 24/7 besetzt, um auf jede Lage schnell und entschlossen reagieren zu können. Die Gestellung der Polizeibediensteten von Regulär- und Spezialeinheiten ist sowohl uniformiert als auch in Zivilkleidung, viele Bereiche und Einheiten sind während dem ESC nicht sichtbar im Hintergrund tätig bzw. in Bereitschaft.

Die Zutritte und Personen zum Veranstaltungsort wurden bis zum „Lockdown“ der Stadthalle streng überprüft, auch mit Sprengstoffspürhunden, der Sicherheitsstatus der Wiener Statthalle gilt seit Anfang Mai somit als „HERGESTELLT“.

Die Prävention ist ein wichtiger Faktor beim Thema Sicherheit, weshalb die Sicherheitsbehörden ca. 16.000 Personen, die beim und rund um den ESC im Einsatz sind, überprüft. Verdächtige Ergebnisse werden umgehend dem Veranstalter gemeldet. Ziel der Überprüfung ist es, nur verlässlichen und überprüften Personen den Zutritt zur Veranstaltungshalle zu gewähren.

Es gibt drei zentrale Örtlichkeiten: Die Wiener Stadthalle als Veranstaltungsstätte, der Rathausplatz, wo das „Village“ stattfindet, sowie dem „EUROCLUB“ im „Praterdome“. In diesen Bereichen gelten besondere Sicherheitsstandards. Das „ESC Village“ am Rathausplatz wird zwischen 15.000 und 30.000 Personen aufnehmen, weshalb es auch zu einer Teilsperre der Ringstraße im dortigen Bereich kommen wird.

Darüber hinaus zählen wir etliche Neben- und Parallelschauplätze während der Intensivwoche des ESC, insbesondere Sport-Großveranstaltungen wie das Wiener Derby, der „Wings-for-Life“-Run oder auch Versammlungsgeschehen ohne Bezug zum ESC.

Welche besonderen Herausforderungen hat Polizei beim ESC identifiziert?

Der Song Contest ist per se eine komplexe organisatorische und deshalb auch sicherheitstechnisch herausfordernde Veranstaltung, die grundsätzlich eine stringente Planung und ein professionelles Risikomanagement notwendig macht. Die aktuellen geopolitischen Verwerfungen und daraus resultierenden Ressentiments sind für ganz Europa eine zusätzliche Belastung, insbesondere bei Großveranstaltungen.

Die Wiener Polizei und das Innenministerium in Österreich haben einen reichen Erfahrungsschatz bei der Austragung von Großveranstaltungen und bei der Herstellung umfassender Sicherheit für die Bevölkerung und unsere Gäste in der Bundeshauptstadt Wien, nicht zuletzt deshalb, da viele internationale Organisationen ihren Sitz in Wien etabliert haben.

Für die Einsatzabarbeitung stellen sich insbesondere diese Herausforderungen: das Verkehrsmanagement im Straßenverkehr, Crowd Control beim Austragungsort und auch bei den Public Viewing Events, das zu erwartende Kundgebungsgeschehen (Demonstrationen gem. Versammlungsgesetz), Schutz von Gästen und Delegationen, laufende Beobachtung der sicherheitspolizeilichen Lage und enger Austausch mit allen Partnerdiensten für ein möglichst umfassendes Risikomanagement.

Gibt es besondere polizeiliche Maßnahmen?

Zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards in der Öffentlichkeit werden drei besondere Maßnahmen vorbereitet:

  1. Ein sicherheitspolizeiliches Platzverbot, das den unmittelbaren Bereich rund um die Stadthalle umfassen wird. Das Platzverbot dient dem Schutz der tausendenden Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer. Innerhalb des Platzverbots ist die Polizei berechtigt, Personen zu verweisen und Sperrungen durchzuführen. Das Betreten des Platzverbots ist ab Inkrafttreten nur Berechtigten gesetzlich erlaubt. Berechtigt sind in jedem Fall:
    • Einsatzkräfte
    • Delegationen und Musikschaffende
    • Fans / Ticketinhaber
    • ESC-Personal und dort Beschäftigte
    • Anrainerinnen und Anrainer
    • Personen, die innerhalb des Platzverbots einer beruflichen Tätigkeit nachgehen
    • Medien

    Das Platzverbot wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Landespolizeidirektion Wien verordnet und entsprechend rechtzeitig und im Detail kundgemacht.

  2. Durchsuchungsanordnungen: Für die drei Hot-Spots Stadthalle, Rathausplatz („Village“) und Praterdome verordnet die Landespolizeidirektion Wien eine sicherheitspolizeiliche Durchsuchungsanordnung. Sinn dieser Anordnung ist es, zu verhindern, dass gefährliche Gegenstände eingebracht werden. Dies bedeutet, dass alle Personen, die Zutritt zu diesen Örtlichkeiten begehren, einer Durchsuchung zustimmen müssen. Dies beinhaltet auch Fahrzeuge.
  3. UAS Geozonen: Für die Dauer der Veranstaltung gelten in einem Radius von 1,5 Kilometern rund um die drei Hot-Spot-Örtlichkeiten „UAS Geozonen“ (UAS = Unmanned Aircraft System, vulgo „Drohnen“). Dies bedeutet, dass die Benützung sämtlicher Drohnen in diesen Bereichen strikt untersagt ist, wobei insbesondere die ansonsten erlaubten Drohnen unter einem Gewicht von 250 Gramm umfasst sind. Die Geozonen werden vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verordnet und zeitgerecht veröffentlicht. Ein Zuwiderhandeln hat nicht nur den Einsatz der polizeilichen Drohnenabwehr, sondern auch empfindliche Strafen zu Folge. Zuständige Strafbehörde ist der Magistrat der Stadt Wien.
  4. Zusätzlich wird es, je nach Notwendigkeit, temporäre Straßensperren geben. Dies betrifft insbesondere und definitiv die Wiener Ringstraße im Bereich Rathausplatz, die zumindest am Finaltag (16. Mai 2026) für den Individualverkehr gesperrt sein wird. Zeitnahe Updates zu Sperren entnehmen Sie der polizeilichen Information auf X/Twitter oder Bluesky.
Welche Maßnahmen werden zur Cybersicherheit getroffen?

Cybersicherheit ist ein Hauptthema bei den Vorbereitungen für den ESC sowie beim operativen Einsatz. Erstmals wurde für diesen Teilbereich eine gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet, die aus Expertinnen und Experten verschiedener Akteure besteht: Innenministerium (mit verschiedenen Direktionen), Polizei Wien, Stadt Wien, ORF u.a.).

Da Cybersicherheit immer eine internationale bzw. globale Komponente aufweist, wird die Wiener Polizei von einer eigenen Task Force der US-amerikanischen Bundesbehörde FBI (Federal Bureau of Investigation) unterstützt, welche im Anlassfall für schnellere und effizientere Kommunikationswege und Abläufe sorgen kann.

Gibt es Kundgebungen/Demonstrationen und wie reagiert die Polizei?

Zitat General Dieter Csefan, Landespolizei-Vizepräsident in Wien: „Die Sicherheit des Song Contest und die Versammlungsfreiheit stehen nicht im Widerspruch zueinander. Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Gut unserer Demokratie, und wir werden sowohl deren Ausübung als auch die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.“

Das österreichische Versammlungsrecht eröffnet allen Menschen die freie Meinungsäußerung in Form von Versammlungen (≠ „Veranstaltungen“) in niederschwelliger Art und Weise. Grundsätzlich gibt es kaum Einschränkungen für die Form, den Ort oder den Inhalt einer Versammlung (= „Kundgebung“, „Demonstration“). Eine Meldung über das Vorhaben einer Versammlung bei der örtlich zuständigen Behörde ist ausreichend (48 Stunden vor Abhaltung). Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung keine „Genehmigungen“ für Versammlungen.

In Wien ist die Landespolizeidirektion gleichzeitig Sicherheitsexekutive und Versammlungsbehörde und hat breite Erfahrung mit der Administration von Versammlungen. Nur wenige der bis zu 15.000 Versammlungen/Jahr müssen polizeilich begleitet oder beschützt werden, z.B. im Rahmen der Aufgabe der Ordnungspolizei.

Es ist die dezidierte gesetzliche Aufgabe der Behörden, Versammlungen zu ermöglichen und dem Versammlungsinteresse Rechnung zu tragen, sofern dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

Den ESC 2026 begleiten seit einigen Wochen kleinere Versammlungen, die im Rahmen der vorgesehenen Rechtslage friedlich abgehalten wurden. Für die Intensivwoche gibt es bereits Anmeldungen für Gegenkundgebungen, auch am Finaltag des ESC. Dass derartige Versammlungen rund um den ESC stattfinden werden, ist seit Beginn Teil der polizeilichen Vorbereitungen und unterliegt einem laufenden risk assessment. Aufgrund der gesetzlichen Modalitäten ändert sich die Anzahl der angemeldeten Versammlungen täglich.

Die grundsätzliche Aufgabe der Behörden ist es, Versammlungen zu ermöglichen und das Versammlungsrecht zu schützen, auch beim ESC, wenngleich die Abhaltung von Versammlungen im unmittelbaren Nahbereich zur Veranstaltungsstätte nicht möglich sein wird. In diesen Fällen werden Ausweichörtlichkeiten mit den Versammlungs-Anmeldern besprochen.

Die Wiener Polizei wird konsequent intervenieren, sollte es bei Versammlungen/Kundgebungen/Demonstrationen zu Zwischenfällen kommen oder das Versammlungsrecht für andere rechtswidrige Zwecke missbraucht werden.

Hinweis:
Als neutraler Akteur kommuniziert die Polizei bei Versammlungen nicht über:

  1. konkrete Versammlungs-Anmelder,
  2. den Inhalt von Versammlungen (Thema),
  3. die Größe von Versammlungen (Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern) oder auch
  4. Details zu bestimmten angemeldeten Versammlungen (Ort, Uhrzeiten).

Eine Ausnahme bilden Informationen über etwaige Demonstrationsrouten, für die Planung des Individualverkehrs in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Andere Inhalte zu bestimmten Versammlungen sind bei den jeweiligen Veranstaltern der Kundgebungen einzuholen.

Wie hoch wird die Terrorgefahr eingeschätzt?

Das sicherheitspolizeiliche Lagebild, insbesondere in Richtung Terrorismus, wird täglich von den Analysten der DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) aktualisiert. Dieses Lagebild wird als Living Document einerseits von eigenen Beobachtungen und Analysen, andererseits vom andauernden Austausch mit unseren Partnerdiensten weltweit angereichert.

In Österreich gilt aktuell weiterhin die erhöhte Terrorwarnstufe 4 auf einer fünfstufigen Skala. Diese zweithöchste Stufe ist seit Herbst 2023 aufgrund der angespannten Sicherheitslage im Nahen Osten und der generellen Bedrohungslage in Europa aktiv.

Die Terrorwarnstufe ist grundsätzlich eine reine polizeiinterne Maßnahme des Risk Management im Innenministerium, die der eigenen Analyse und Maßnahmenableitung dient, wird aber zur Information der Bevölkerung auch regelmäßig veröffentlicht. Warnstufe 4 bedeutet eine grundsätzliche Gefährdung, aber ohne konkrete Hinweise auf einen tatsächlich geplanten terroristisch motivierten Anschlag. Für den ESC 2026 gilt dieselbe Einschätzung.

Wie soll sich die Bevölkerung diesbezüglich verhalten?

Es gibt in Österreich keine konkreten Anschlagspläne, es gilt europaweit eine generelle höhere Warnstufe. Das bedeutet, dass in Österreich das tägliche Leben – öffentlich und privat – wie gehabt weitergehen kann und soll. Die Bevölkerung muss keine speziellen Maßnahmen treffen oder ihr Verhalten in jedweder Form ändern. Dies gilt auch vollinhaltlich für alle Besucherinnen und Besucher des ESC 2026 in Wien und allen parallel dazu geplanten Veranstaltungen.

Verdächtige Wahrnehmungen sollten dennoch umgehend an Polizeinotruf 133 gemeldet werden.