In Österreich bedeutet eine „Anzeige“, dass ein möglicher strafbarer Sachverhalt – hier nach dem Strafgesetzbuch gemeldet wird. Danach läuft typischerweise ein Strafverfahren ab, das grob in mehrere Schritte gegliedert ist:
Aufnahme der Anzeige
Die Anzeige wird bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Polizei dokumentiert den Sachverhalt und sammelt erste Informationen (Aussagen, Beweise, etc.).
Ermittlungsverfahren
Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Zeugen werden befragt und Beweise gesichert (z. B. Videos, Dokumente). Beschuldigte können einvernommen werden.
Doch auch dabei hat der Beschuldigte gewisse unabänderliche Rechte. Hier ein Auszug des §49 der StPO:
Der Beschuldigte hat das Recht vom Gegenstand der Anzeige zu erfahren, einen Verteidiger zu wählen, Akteneinsicht zu nehmen, sich zu dem Gegenstand der Anzeige zu äußern oder die Aussage zu verweigern.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Nach den Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht: Da die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist, sprich sie entscheidet darüber ob Anzeige erstattet wird, das Verfahren geführt oder eingestellt wird.
Die Anklage
Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Das Gerichtsverfahren
Wenn Anklage erhoben wird, entscheidet ein Gericht, z. B. Bezirksgericht oder Landesgericht je nach Schwere der Tat.
Das Urteil und die Folgen
Bei einem Freispruch ist keine Strafe zu erwarten, hingegen birgt die Verurteilung meist eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zudem gibt es auch noch die Diversion. Dies bedeutet das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z. B. gemeinnützige Arbeit) oder einer Geldzahlung. Allerdings besteht hierbei noch die Möglichkeit Rechtsmittel zu erheben.
Dauer eines Verfahrens
Das Ganze kann sehr unterschiedlich lange dauern: einfache Fälle – von Wochen bis hin zu wenigen Monaten, bei komplexeren Fällen - mehrere Monate oder Jahre.
Fazit: Eine Anzeige führt nicht automatisch zu einer Strafe. Sie setzt zunächst ein Verfahren in Gang, in dem geprüft wird, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und wer dafür verantwortlich ist.
Artikel Nr: 459522
vom Montag,
18.Mai 2026,
08:00 Uhr.
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