Ruhender Verkehr: Entlastung der Polizei

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Ruhender Verkehr: Entlastung der Polizei. Parkraumüberwachung durch die Stadt Wien.

Seit 1. Juli 2026 wurde die Parkraumüberwachung vollständig von der Stadt Wien übernommen. Somit ergeht die Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Gänze an die MA 67 der Stadt Wien. Für die Landespolizeidirektion Wien bedeutet dies, eine Entlastung der Polizistinnen und Polizisten, die sich stärker auf die Kernaufgaben konzentrieren können.

Aufgaben der Parkraumüberwachung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Parkraumüberwachung können neben der Kontrolle der Parkgebühren auch Verkehrsübertretungen wie das Halten in zweiter Spur, auf Gehsteigen oder im Kreuzungsbereich strafen. Die Kontrolle der §57a-Plakette, Abschleppanordnungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen sowie die Überwachung falsch abgestellter E-Scooter fallen ebenfalls in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Mehr Kapazitäten für Kernaufgaben

Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war.

"Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige Aufgabe, muss aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich die Polizei noch stärker auf ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bevölkerung konzentrieren kann", so Innenminister Gerhard Karner.

"Seit Juli liegen alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr bei der Stadt Wien. Dadurch fällt die Doppelgleisigkeit zweier Organisationsstrukturen weg und vereinfacht und beschleunigt Verwaltungsabläufe. Die Neustrukturierung ist Teil einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, bei denen gerade die Testphase erfolgreich läuft, folgt parallel dazu die Optimierung der Verwaltungsebene", so Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

Für Fragen rund um Park- und Verkehrsstrafen steht die MA 67 als zentrale Anlaufstelle den Autofahrerinnen und Autofahrern zur Verfügung.


Artikel Nr: 466744
vom Donnerstag,  17.September 2026,  11:45 Uhr.

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