Neue Regeln für E-Mopeds

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Ab 1. Oktober 2026 gelten strengere Vorschriften für E-Moped-Fahrer.

Ab 1. Oktober 2026 ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen für E-Moped-Fahrer nach der Straßenverkehrsordnung. Die Neuregelung zielt daraufhin, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen.

Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen E-Mopeds Radwege, Radfahrstreifen oder Radfahranlagen nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeug eingestuft und dürfen nur noch auf Straßen verwendet werden.

Um ein E-Moped lenken zu dürfen, bedarf es ab
1. Oktober 2026 folgendes:

• Führerschein der Klassen:
o AM (Mopedausweis)
o B (schließt die Klasse AM mit ein)
• Zulassungsschein
• Kennzeichenpflicht
• Versicherungspflicht (z.B Haftpflichtversicherung)
• Sturzhelmpflicht
• Alkoholgrenze maximal 0,5 ‰ Blutalkohol bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol


Artikel Nr: 467267
vom Mittwoch,  30.September 2026,  10:10 Uhr.

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