Ab 1. Oktober 2026 gelten strengere Vorschriften für E-Moped-Fahrer.
Ab 1. Oktober 2026 ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen für E-Moped-Fahrer nach der Straßenverkehrsordnung. Die Neuregelung zielt daraufhin, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen.
Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen E-Mopeds Radwege, Radfahrstreifen oder Radfahranlagen nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeug eingestuft und dürfen nur noch auf Straßen verwendet werden.
Um ein E-Moped lenken zu dürfen, bedarf es ab 1. Oktober 2026 folgendes:
• Führerschein der Klassen:o AM (Mopedausweis)o B (schließt die Klasse AM mit ein)• Zulassungsschein • Kennzeichenpflicht• Versicherungspflicht (z.B Haftpflichtversicherung) • Sturzhelmpflicht• Alkoholgrenze maximal 0,5 ‰ Blutalkohol bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol
E-Mopeds
Plakat E-Moped
Artikel Nr: 467267 vom Mittwoch, 30.September 2026, 10:10 Uhr.
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