Das ist Tina. Tina ist 14 Jahre alt. Eigentlich könnte sie mit ihrem Taschengeld von 80€ pro Woche sehr zufrieden sein. Wäre da nicht ihre Vorliebe für teures Make-up. Das kann sie sich damit natürlich nicht leisten. Doch da sieht sie eines Tages ein Online-Video, das sie auf eine Idee bringt.
Dabei sieht man, wie eine Frau Sachen in eine Handtasche stopft, in die sie vorher Alufolie gegeben hat. Als die Frau das Geschäft verlässt, springen wegen der Alufolie die Alarmsysteme des Ladens nicht an. "Cool", denkt sich Tina, "das versuche ich auch!" Gesagt, getan! Tina rüstet ihre Sporttasche mit Alufolie aus und marschiert damit zum nächsten Drogeriemarkt. Bestens gelaunt holt sie sich all das aus den Regalen was sich immer schon mal haben wollte, sich aber bisher nicht leisten konnte. Lidschatten, Nagellack, Parfums, Lippenstifte - nichts entkommt ihrem Griff! Was Tina in der Aufregung nicht bemerkt hat: Dem Ladendetektiv ist die Alufolie in ihrer offenen Sporttasche bereits aufgefallen…
Die Geschichte aus der Perspektive der Polizei:
• Tina hat sich des Diebstahls nach § 127 des Strafgesetzbuches (StBG) schuldig gemacht.
• Dieser Paragraph besagt, dass jemand, der einen anderen ohne Einsatz von Gewalt oder Einbruchswerkzeugen bestiehlt, eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten zu erwarten hat.
• Übersteigt der Wert von Tina’s Diebesbeute 5000 €, wird daraus ein schwerer Diebstahl nach § 128 samt Wegfall der Geldstrafe und Erhöhung der Gefängnisstrafe auf drei Jahre. Dazu müsste sich Tina allerdings schon sehr viel und sehr teure Kosmetik eingepackt haben.
• Da Tina noch unter 18 ist, reduziert sich ihr Strafmaß laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) immerhin um die Hälfte.
• So oder so wird es für Tina in nächster Zeit nicht lustig, denn für eine Diebstahlsanzeige muss der Diebstahl nicht zu Ende geführt worden sein. Es reicht, beweisen zu können, dass der Täter oder Täterin den Vorsatz dazu hatte. Und das dürfte bei einer präparierten Tasche nicht schwer sein.
À propos präparierte Tasche: Dass eine mit Alufolie ausgestopfte Tasche eine todsichere Methode für Ladendiebstahl ist, ist mittlerweile eher ein "G’schichtl". Denn die meisten Ladendetektivinnen und -detektive und auch die Polizei kennen diesen Trick längst!
Artikel Nr: 463733
vom Montag,
17.August 2026,
08:00 Uhr.
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