Für Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt seit dem 01. November 2026 bis 15. April 2027 in Österreich die Winterreifenpflicht bei Schnee, Schneematsch oder Eis. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen.
Achten Sie auf die richtige Bereifung bei winterlichen Verhältnissen. Passende Winterreifen sind mit den Kennzeichnungen "M + S", "M.S", "M & S" oder mit dem Schneeflockensymbol (Alpinsymbol) versehenen. M steht dabei für "Matsch," S für "Schnee." Diese Reifen besitzen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm und bei Diagonalreifen 5 mm. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen, Allwetterreifen und Spikereifen.
Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse
Diese Fahrzeuge dürfen im Zeitraum vom 01. November 2026 bis 15. April 2027 nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Radialreifen benötigten eine Mindestprofiltiefe von 5 mm und bei Diagonalbauweise eine Profiltiefe von 6 mm. Zusätzlich benötigen diese Fahrzeuge geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder.
Winterreifen für Zweiräder
Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Strafen
Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer. Dabei werden die Witterungsverhältnisse, die Länge der Fahrt, die gewählte Fahrtroute sowie das Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Bei Missachtung drohen Strafen bis zu 10.000 €.
Artikel Nr: 468549
vom Dienstag,
03.November 2026,
09:45 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien