Winterreifenpflicht

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Wir möchten alle Autofahrenden an die seit dem 01.11.2021 geltende Winterreifenpflicht erinnern. In Österreich gilt diese bis zum 15.04.2022 für alle PKW und LKW bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Ein Verstoß gegen die Pflicht kann empfindlich ins Geld gehen.

Achten Sie auf die richtige Bereifung bei winterlichen Verhältnissen. Das Einfachste ist es auf Reifen mit den Kennzeichnungen "M + S", "M.S" oder "M & S" zurückzugreifen. M steht dabei für "Matsch," S für "Schnee." Diese Reifen besitzen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm (bei Radialbauweise) und 5 mm (bei Diagonalbauweise). Ein auf den Reifen aufgedrucktes Schneeflockensymbol bringt zusätzliche Sicherheit, ist aber für die Hersteller nicht gesetzlich verpflichtend anzubringen.

Die Fahrer von Motorrädern müssen übrigens keinen Reifenwechsel durchführen. Egal ob Sommer oder Winter, für sie gilt immer eine Profiltiefe von 1,6 mm.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer. Dabei werden die Witterungsverhältnisse, die Länge der Fahrt, die gewählte Fahrtroute sowie das Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Die Strafen bewegen sich in einem Rahmen von 60 € bis zu 5000 €.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine gute Fahrt durch den Winter. Fahren Sie vorsichtig!


Artikel Nr: 369015
vom Montag,  08.November 2021,  08:52 Uhr.

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