Es gehört zugegebenermaßen zu den unangenehmsten Situationen, die einem im Erwachsenenleben passieren können: Man bekommt eine Benachrichtigung mit der Ankündigung einer Parkstrafe. Irgendwann muss man unabsichtlich falsch geparkt haben, etwa aus mangelnder Ortskenntnis. Was aber wenn einem die Strafe per Messengerdienst zugestellt wird?
In der Regel heißt es in solchen Nachrichten auch, man solle die geforderte Gebühr sofort bezahlen, ansonsten werde eine zusätzliche Strafgebühr eingehoben. Praktischerweise wird aber auch noch gleich eine Bezahlmaske mitgeliefert, in der man seine Bankverbindung oder Kreditkartendaten sowie sein Autokennzeichen angeben kann. Und schon ist die Strafe bezahlt und die Sache aus der Welt. Klingt einfach, nicht wahr? Tatsächlich hat man damit Betrügerinnen und Betrügern nicht nur Geld, sondern auch sensible persönliche Daten gegeben!
Bitte bedenken Sie beim Erhalt einer solchen Benachrichtigung Folgendes:
• Parkstrafen werden NIEMALS per Messengerdienst ausgestellt! Stattdessen erhalten Sie entsprechende Benachrichtigungen AUSSCHLIEßLICH per Strafzettel direkt auf Ihrem Fahrzeug!
• Achten Sie auf das korrekte Wording. In korrektem Behördendeutsch heißt es nicht "Parkstrafe", sondern "Organstrafverfügung" bzw. "Organmandat."
• Eine korrekte Organstrafverfügung nennt Ihnen eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Bei Nichteinzahlung droht zudem ein Verwaltungsstrafverfahren und nicht die Einhebung einer zusätzlichen Gebühr.
• In Wien ist ausschließlich die MA 67 Parkraumüberwachung für das Ausstellen von Organstrafmandaten zuständig. Keine andere Behörde und schon gar keine private Firma. Achten Sie folglich auf den Absender der Nachricht.
• Durch die gesetzliche Registrierung Ihres Fahrzeugkennzeichens und die Zustellung des Strafzettels auf Ihrem Fahrzeug, ist Ihr Fahrzeugkennzeichen den Behörden bereits bekannt und muss nicht zusätzlich bei der Zahlung angegeben werden.
• Nach Zahlung des Organmandats erhalten Sie in jedem Fall einen Zahlungsbeleg.
Sie haben in der Eile eine falsche Parkstrafe bezahlt?
• Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung! Eventuell kann die Zahlung noch gestoppt werden.
• Möglicherweise müssen zudem Bankomat- oder Kreditkarten gesperrt werden.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und geben Sie dabei unbedingt auch die Weitergabe Ihres Kfz-Kennzeichens bekannt. Die Täterinnen und Täter könnten damit weitere kriminelle Machenschaften begehen.
Weitere Informationen unter:
Artikel Nr: 463431
vom Montag,
27.Juli 2026,
08:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien